Kunst im öffentlichen Raum
Kunstbeirat - Fachbeirat für Kunst im öffentlichen Raum
Die Sitzungen des Kunstbeirats werden je nach Vorliegen von Projekten einberufen.
Die Arbeiten / Projekte sind bei der Geschäftsstelle des Fachbeirates in der Abteilung 2, Kultur und Schule, siehe Ansprechpartnerin unten, einzureichen und müssen folgenden Kriterien des Beirats entsprechen:
1. Eine zeichnerische Darstellung oder Modellfoto mit allem, was zur Verdeutlichung der künstlerischen Arbeit notwendig erscheint.
2. Eine kurze Beschreibung/Konzept des Entwurfs und die räumliche Situierung in einem Plan - genauer Aufstellungsort (Grund- Aufriss- Skizze, perspektivische Darstellung).
3. Eine technische Beschreibung mit Angaben über Material, Konstruktion und Farbgebung.
4. Biografie bzw. Website des Künstlers/der Künstlerin.
Ausdrücklich muss darauf hingewiesen werden, dass unzureichend eingereichte Projekte nicht behandelt werden.
Der Aufgaben- und Wirkungsbereich des Kunstbeirates, dem eine beratende Funktion zukommt, bezieht sich auf alle Vorhaben künstlerischen Inhalts im öffentlichen Raum.
Das sind insbesondere die Gestaltung bzw. die Aufstellung von Skulpturen, Büsten, Wegheiligtümer, Brunnen etc., soweit sie auf städtischem Grund innerhalb von Salzburg geplant sind.
Die Beurteilung durch den Kunstbeirat ist Voraussetzung für eine zivilrechtliche Genehmigung bzw. Ablehnung durch die Stadt.
Derzeit setzt sich der Kunstbeirat aus folgenden Experten zusammen:
Dr. Werner Thuswaldner - Vorsitzender
DI Franz Seidl - Architekt
Mag. Bärbel Hartje – Sommerakademie
Mag. Dr. Peter Assmann – Direktor der OÖ Landsmuseen
Dr. Hemma Schmutz - Direktorin des Salzburger Kunstvereins
Ersatzmitglied
Arch. DI Udo Heinrich




