Förderung Kulturprojekte in städtischen Pflichtschulen

Literaturprojekt VS Josefiau; Bild: VS Josefiau
Es besteht für Kulturprojekte an Pflichtschulen in der Stadt Salzburg (nur städtische Pflichtschulen, Privatschulen sind ausgenommen), an denen Kulturschaffende beteiligt sind, die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung durch die Magistratsabteilung 2 - Kultur, Bildung und Wissen.
Wofür kann angesucht werden?
Es kann für ein Kultur-Projekt angesucht werden, das in einer (oder mehreren) Schulklasse(n) einer städtischen Pflichtschule in der Stadt Salzburg umgesetzt wird und das gemeinsam von Schulkindern mit (einem) Kulturschaffenden durchgeführt wird. Es gibt keine Einschränkung auf ein bestimmtes Kunstgebiet. Das Projekt muss die kreative Einbeziehung und Aktivierung von Kindern gewährleisten (keine Vorträge, Theater- oder Konzertbesuche etc.).
Wer kann ansuchen?
Ansuchen kann eine Person als Projektleiter/in oder eine Arbeitsgemeinschaft, die das Projekt abwickelt (nicht die Schule).
Darüber hinaus muss angeführt werden, an welcher Schule, mit welcher Klasse und mit welchem Kulturschaffenden das Projekt durchgeführt wird. Eine Genehmigung des Projekts durch die Direktion der Schule muss beigelegt werden.
ACHTUNG: Als Kontoverbindung ist die private Kontonummer des Antragstellers anzugeben (nicht des Kunstschaffenden und nicht der Schule)!
Wie wird angesucht?
Mit einem Formular für Subventionsansuchen, das in der Magistratsabteilung 2 oder via Internet zu beziehen und vollständig ausgefüllt an die Kulturabteilung zu retournieren ist.
Wann kann angesucht werden?
Das ganze Kalenderjahr über. Sie können mit einer verbindlichen Genehmigung / Absage innerhalb von vier Wochen rechnen.
Wie hoch können die Förderungen ausfallen?
Eine Förderung kann maximal die Hälfte der anfallenden Projektkosten abdecken, aber eine Höhe von EUR 600,-- nicht übersteigen. (Das gilt auch für die Abrechnung des durchgeführten Projekts).
Nachweis der Verwendung der Subvention?
Der Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung der Subvention erfolgt nach den Subventionsrichtlinien der Stadt Salzburg und den Richtlinien für Kulturprojekte. Eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung des Projekts und der inhaltliche Nachweis, dass das Projekt stattgefunden hat, sind zwingend abzugeben. Es können nur Ausgaben bis zur Hälfte der Gesamtprojektkosten anerkannt werden. (Bitte bereits beim Ansuchen berücksichtigen, ansonsten droht eine Teilrückzahlung der Förderung.)
- zu beachten
Die benötigten Formulare können Sie sich hier downloaden. Es ist von Vorteil, die Formulare vollständig auszufüllen und gegebenenfalls durch die Beilage von Unterlagen zu erläutern. Bitte geben Sie auch einen kompetenten Ansprechpartner für Rückfragen an.
Sie können die hier angebotenen pdf-Formulare direkt ausfüllen, abspeichern, diese dann ausdrucken, unterschreiben und ans zuständige Amt senden. Es wird für alle Formulare an einer für Sie komfortableren Lösung mit Onlineformularen im Rahmen der Weiterentwicklung von E-Government-Anwendungen gearbeitet.
Formulare
Noch Fragen?
- Kultur, Bildung und Wissen
- Mag. Verena LebTel: +43 (0)662 8072-3440
Fax: +43 (0)662 8072-3423






