Restabfalltonne, Entleerungsintervall

Restabfall; Bild: Stadtgemeinde Salzburg
Das Amt für öffentliche Ordnung (1/01) - ist für Anträge zur Änderung von Entleerungsintervallen der Abfalltonnen zuständig. Diese können zum Beispiel 14-tägig (höchstens 3 Bewohner) oder wöchentlich erfolgen.
Zur Reduzierung des Entleerungsintervalls von Restabfalltonnen kann ein Ansuchen eingebracht werden.
- Voraussetzungen
Änderung der Entleerungsintervallen
Die 14-tägige Entleerung der Restabfalltonne kann nur für Liegenschaften bewilligt werden, bei denen maximal 3 Personen amtlich gemeldet sind und bereits das kleinste Gefäß (120 L) aufgestellt ist.
Eine einmalige wöchentliche Entleerung kann nur für Liegenschaften bewilligt werden, bei denen maximal 6 Personen amtlich gemeldet sind und bereits das kleinste Gefäß (120 L) aufgestellt ist.
- Kosten / GebührenBei der 14-tägigen Entleerung der Restabfalltonne verringert sich die Jahresgebühr gegenüber der wöchentlichen Entleerung um 20 %.
- zu beachten
Die Ab-, An- und Ummeldungen der Abfallbehälter fällt in den Aufgabenbereich der Mag.Abt. 7/03 - des AbfallService - wo Ihnen auch weitere Informationen über Bereitstellung, Tausch und Reinigung sowie die notwendigen Formulare zur Verfügung gestellt werden.
Noch Fragen?
- Amt für öffentliche Ordnung
- Franz MayrStadtsäuberung, Autowrackentsorgung
SachbearbeiterTel: +43 (0)662 8072-3157
Fax: +43 (0)662 8072-2068



Ausschreibungen