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Abfall & Abwasser
Abfallbehälter

Restabfalltonne, Entleerungsintervall

Restabfall; Bild: Stadtgemeinde Salzburg

Restabfall; Bild: Stadtgemeinde Salzburg

 

Das Amt für öffentliche Ordnung (1/01)  - ist für Anträge zur Änderung von Entleerungsintervallen der Abfalltonnen zuständig. Diese können zum Beispiel 14-tägig (höchstens 3 Bewohner) oder wöchentlich erfolgen. 

Zur Reduzierung des Entleerungsintervalls von Restabfalltonnen kann ein Ansuchen eingebracht werden.

 

  • Voraussetzungen

    Änderung der Entleerungsintervallen

    Die 14-tägige Entleerung der Restabfalltonne kann nur für Liegenschaften bewilligt werden, bei denen maximal 3 Personen amtlich gemeldet sind und bereits das kleinste Gefäß (120 L) aufgestellt ist.

    Eine einmalige wöchentliche Entleerung kann nur für Liegenschaften bewilligt werden, bei denen maximal 6 Personen amtlich gemeldet sind und bereits das kleinste Gefäß (120 L) aufgestellt ist.

  • Kosten / Gebühren
    Bei der 14-tägigen Entleerung der Restabfalltonne verringert sich die Jahresgebühr gegenüber der wöchentlichen Entleerung um 20 %.
  • zu beachten

    Die Ab-, An- und Ummeldungen der Abfallbehälter fällt in den Aufgabenbereich der Mag.Abt. 7/03 -  des AbfallService - wo Ihnen auch weitere Informationen über Bereitstellung, Tausch und Reinigung sowie die notwendigen Formulare zur Verfügung gestellt werden.

Noch Fragen?

Stand: 2.4.2012, Susanne Gerhart