Bauplatzerklärungen
Über Ansuchen des Grundeigentümers wird in diesem Verfahren nach den Bestimmungen des Bebauungsgrundlagengesetzes festgestellt, ob eine Grundfläche für eine Bebauung geeignet ist.
Durch die Bauplatzerklärung, die für die Erteilung einer Baubewilligung bzw. Kenntnisnahme einer Bauanzeige erforderlich ist, erwächst das subjektiv-öffentliche Recht, die Grundfläche nach Maßgabe der baurechtlichen Vorschriften zu bebauen.
Im Wesentlichen wird dabei geprüft, ob die Bebauung der Grundfläche dem Flächenwidmungs- und dem Bebauungsplan entspricht und weiters die Aufschließungserfordernisse (z.B. Wasser- und Energieversorgung, Abwasserbeseitigung und verkehrsmäßige Aufschließung) erfüllt bzw. sichergestellt sind.
Ansprechpartner:
Zuständige SachbearbeiterIn außerhalb des Altstadtschutzgebietes
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- BaurechtsamtAdresse: Auerspergstraße 7, 5020 Salzburg
E-Mail: baurechtsamt@stadt-salzburg.atTel: +43 (0)662 8072-3321
Fax: +43 (0)662 8072-3399



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