Bauverfahren
Bauvollendung - Kollaudierung
- Überprüfung gem. § 17 BauPolG
Die Übereinstimmung der baulichen Maßnahme mit der Baubewilligung wird meist im Rahmen einer Kommission von den Amtssachverständigen überprüft - Die Benützung von Bauten oder einzelner Teile darf erst nach der vollständigen Erstattung der Bauvollendungsanzeige aufgenommen werden
Ansprechpartner:
Zuständige BautechnikerIn bzw Sachverständige für Hochbauten je nach Projektadresse mit auf GIS-basierender Suchmaschine
Sachverständige für Eektro- und MaschinentechnikSachverständige Großbauvorhaben(ab einer Gesamtgeschoßfläche von mehr als 1.000 m²)
Noch Fragen?
- Bau- und FeuerpolizeiamtAdresse: Auerspergstraße 7, 5020 Salzburg
E-Mail: baupolizei@stadt-salzburg.atTel: +43 (0)662 8072-3351
Fax: +43 (0)662 8072-3399



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