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Bauen & Wohnen
Bauverfahren

Bauvollendung - Kollaudierung

  • Überprüfung gem. § 17 BauPolG
    Die Übereinstimmung der baulichen Maßnahme mit der Baubewilligung wird meist im Rahmen einer Kommission von den Amtssachverständigen überprüft
  • Die Benützung von Bauten oder einzelner Teile darf erst nach der vollständigen Erstattung der Bauvollendungsanzeige aufgenommen werden  
     

Ansprechpartner:

Zuständige BautechnikerIn bzw Sachverständige für Hochbauten je nach Projektadresse mit auf GIS-basierender Suchmaschine 

Sachverständige für Eektro- und MaschinentechnikSachverständige Großbauvorhaben
(ab einer Gesamtgeschoßfläche von mehr als 1.000 m²) 

Noch Fragen?

Stand: 24.4.2012, Susanne Gerhart