Planungsbegutachtung
Architekturgruppen
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Architekturbeispiel; Bild: Stadtgemeinde Salzburg
Bauvorhaben werden entsprechend ihrer Bedeutung bzw. Größe untergliedert:
GRUPPE 1
- Änderung der Art des Verwendungszweckes von Bauten oder Teilen von solchen
- Einfriedungen, Lärmschutzfenster
- Geringfügiger Umbau bzw. geringfügige Erweiterung von bestehenden Bauten bzw. Teilen von solchen (z.B. Dachausbau, Dachgaupe, Garagenanbau)
- Neubau von Bauten von untergeordneter Bedeutung (z.B. freistehende Garagen, Gartenhaus, Reklame)
Beurteilung durch: SachbearbeiterIn (nur planungsrechtlich; teilweise auch durch die Baubehörde)
GRUPPE 2
- Größerer Umbau bzw. größere Erweiterung von bestehenden Bauten bzw. Teilen von solchen
- Neubau von Ein- und Mehrfamilienhäusern
- Bis zu 5 Wohneinheiten bzw. 500 m² Bruttogeschossfläche
- Sonstige Bauten bis 1000 m² Bruttogeschossfläche
- Unter Gruppe 1 angeführte Bauten, sofern von architektonischer Bedeutung
Beurteilung durch: Amtssachverständige(n)
GRUPPE 3
- Neubau von Bauten von größerem Umfang oder Bedeutung:Wohnbauten > 5 Wohneinheiten bzw. 500 m² BGF bzw. sonstige Bauten > 1000 m² BGF
- Besonders gestaltungsrelevante Umbauten
Beurteilung durch: Amtssachverständige(n); aufbauend auf einer vorgelagerten Beratung der Planungsvisite (Gremium bestehend aus dem Abteilungsvorstand [Vorsitz], dem Amtsleiter und dem externen Architekten)
GRUPPE 4
- Bauvorhaben mit einer BGF > 2000 m² oder einer Baumasse > 7000 m³
- In Gewerbe- und Industriegebieten ab einer Baumasse > 15000 m³
- Mit Zustimmung des Bewilligungswerbers kann die Begutachtung durch den Gestaltungsbeirat auch in anderen Fällen erfolgen
Beurteilung durch: Gestaltungsbeirat (Gremium bestehend aus fünf [mit Ersatzmitglied sechs] internationalen Fachleuten)
Noch Fragen?
- Amt für Stadtplanung und VerkehrAdresse: Schwarzstraße 44, 5020 Salzburg
E-Mail: stadtplanung@stadt-salzburg.atTel: +43 (0)662 8072-2227
Fax: +43 (0)662 8072-2081



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