Baustellen / Aufgrabungen
Grabe- und Einbauerlaubnis auf öffentl. Verkehrsflächen
Für Grabungen auf öffentlichen Verkehrsflächen - das sind Straßen, Plätze und Wege im Stadtgebiet von Salzburg - ist um eine Grabe- und Einbauerlaubnis anzusuchen.Dies betrifft den Einbau von Leitungen, Kanälen und Schächten, sowohl von Privatpersonen als auch von öffentlichen Versorgungsunternehmungen (z.B. Salzburg AG, A1 Telekom Austria AG etc.).
- benötigte Unterlagen
Für die Ausstellung einer Grabe- und Einbauerlaubnis ist erforderlich:
- ein Lageplan, möglichst im Maßstab 1:200 des betroffenen Grabebereiches, welcher alle bestehenden Einbauten beinhaltet
- ein formloses Ansuchen mit Angabe der beabsichtigten Bauarbeiten
- zu beachten
Die Mitarbeiter kontrollieren bei Grabungen in öffentlichen Grundflächen die Einhaltung der Ö-Normen. Sie prüfen bei Grabungen, ob Leitungen beschädigt wurden und melden ev. Schäden an den Leitungsträger (Salzburg AG, A1 Telekom Austria AG etc.).
Noch Fragen?
- Tiefbaukoordinierung
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Fax: +43 (0)662 8072-2086 - Harald HainzTel: +43 (0)662 8072-2734
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