Straßenpolizeil. Ausnahmen
Ausnahmen zum Busfahrverbot Innere Sperrzone
Gemäß § 45 Abs 2 der StVO 1960 kann die straßenpolizeiliche Ausnahmebewilligung für einzelne Verkehrsbeschränkungen beantragt werden wie zB für das Fahrverbot für Omnibusse im Stadtgebiet von Salzburg – Innere Sperrzone
- benötigte Unterlagen
- zum Aus- und Einsteigen lassen von Hotelgästen als Nachweis die Buchungsbestätigung
- zum Aus- und Einsteigen lassen von Kindergartengruppen oder Volksschulklassen als Nachweis die Bestätigung von Kindergarten/Schule
- zum Aus- und Einsteigen lassen von gehbehinderten Fahrgästen als Nachweis Kopie Lichtbildausweis oder Gehbehindertenausweise
- zum Aus- und Einsteigen lassen von Restaurantbesuchern als Nachweis die Reservierungsbestätigung
- FristenBewilligungszeit / Zeitfenster beträgt max. 1 Stunde vor und nach dem feststehenden Termin
- zu beachtenVor Antragstellung wird um telefonische Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Sachbearbeiter ersucht.
Noch Fragen?
- Verkehrs- und Straßenrechtsamt
- Gernot TeuflA- HtTel: +43 (0)662 8072-3195
Fax: +43 (0)662 8072-2067 - Hans PeterleitnerHu - PrTel: +43 (0)662 8072-3185
Fax: +43 (0)662 8072-2067 - Christian MorgnerPs - ZTel: +43 (0)662 8072-3188
Fax: +43 (0)662 8072-2067 - Harald KaiserNUR im Zusammenhang mit einem Antrag zur verkehrsfremden StraßennutzungTel: +43 (0)662 8072-3192
Fax: +43 (0)662 8072-2067



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