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Verkehr & Parken
Straßenpolizeil. Ausnahmen

Ausnahmen zum Busfahrverbot Innere Sperrzone

Gemäß § 45 Abs 2 der StVO 1960 kann die straßenpolizeiliche Ausnahmebewilligung für einzelne Verkehrsbeschränkungen beantragt werden wie zB für das Fahrverbot für Omnibusse im Stadtgebiet von Salzburg – Innere Sperrzone
 

  • benötigte Unterlagen
    • zum Aus- und Einsteigen lassen von Hotelgästen als Nachweis die Buchungsbestätigung
    • zum Aus- und Einsteigen lassen von Kindergartengruppen oder Volksschulklassen als Nachweis die Bestätigung von Kindergarten/Schule
    • zum Aus- und Einsteigen lassen von gehbehinderten Fahrgästen als Nachweis Kopie Lichtbildausweis oder Gehbehindertenausweise
    • zum Aus- und Einsteigen lassen von Restaurantbesuchern als Nachweis die Reservierungsbestätigung
       
  • Fristen
    Bewilligungszeit / Zeitfenster beträgt max. 1 Stunde vor und nach dem feststehenden Termin
      
  • zu beachten
    Vor Antragstellung wird um telefonische Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Sachbearbeiter ersucht.

Noch Fragen?

  • Verkehrs- und Straßenrechtsamt
    • Gernot Teufl
      A- Ht
      Tel: +43 (0)662 8072-3195
      Fax: +43 (0)662 8072-2067
    • Hans Peterleitner
      Hu - Pr
      Tel: +43 (0)662 8072-3185
      Fax: +43 (0)662 8072-2067
    • Christian Morgner
      Ps - Z
      Tel: +43 (0)662 8072-3188
      Fax: +43 (0)662 8072-2067
    • Harald Kaiser
      NUR im Zusammenhang mit einem Antrag zur verkehrsfremden Straßennutzung
      Tel: +43 (0)662 8072-3192
      Fax: +43 (0)662 8072-2067
Stand: 17.6.2011, Sabine Nitsche