Straßenpolizeil. Ausnahmen
Kurzparkzonen, Ausnahme für Bewohner
Antrag um straßenpolizeiliche Ausnahmebewilligung zum Parken auf den Kurzparkzonenstellplätzen der für die Wohnsitzadresse zutreffenden Bewohnerparkzone
- benötigte Unterlagen
- Zulassungsschein (in Ablichtung)
- nur bei Firmen-Kfz: Bestätigung des Arbeitgebers, dass das Firmenfahrzeug auch zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt wird und Nachweis dafür, dass Sachbezug entrichtet wird
- zu beachtenVor Antragstellung wird um telefonische Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Sachbearbeiter ersucht.
Formulare
Noch Fragen?
- Verkehrs- und Straßenrechtsamt
- Gernot TeuflA - Ht
SachbearbeiterTel: +43 (0)662 8072-3195
Fax: +43 (0)662 8072-2067 - Hans PeterleitnerHu - Pr
SachbearbeiterTel: +43 (0)662 8072-3185
Fax: +43 (0)662 8072-2067 - Christian MorgnerPs - Z
SachbearbeiterTel: +43 (0)662 8072-3188
Fax: +43 (0)662 8072-2067



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