Formulare
Straßenpolizeil. Ausnahmen
Unter gewissen Voraussetzungen gewährt die Stadt für Kurzparkzonen, Parkverbote, Fahrverbote, etc. Ausnahmegenehmigungen.
Dies betrifft Ausnahmegenehmigungen für:
Kurzparkzonen, Halteverbote, Parkverbote, Fahrverbote, Fußgängerzonen, Gewichtsbeschränkungen, Busfahrverbot, LKW-Nachtfahrverbot, LKW-Wochenendfahrverbot,...
Nehmen Sie vor Antragstellung bitte telefonischen Kontakt mit dem jeweiligen Sachbearbeiter auf.



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