Straßenpolizeil. Ausnahmen
Verlängerung der straßenpolizeilichen Ausnahmebewilligung
Unter gewissen Voraussetzungen gewährt die Stadt für Kurzparkzonen, Parkverbote, Fahrverbote, etc. Ausnahmegenehmigungen.
Dies betrifft Ausnahmegenehmigungen für:
Kurzparkzonen, Halteverbote, Parkverbote, Fahrverbote, Fußgängerzonen, Gewichtsbeschränkungen, Busfahrverbot, LKW-Nachtfahrverbot, LKW-Wochenendfahrverbot,...
- benötigte UnterlagenZulassungsschein(e) (nur bei Änderung des(r) Kennzeichen(s) in Ablichtung)
- zu beachten
Vor Antragstellung wird um telefonische Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Sachbearbeiter ersucht.
Formulare
Noch Fragen?
- Verkehrs- und Straßenrechtsamt
- Gernot TeuflA - Ht
SachbearbeiterTel: +43 (0)662 8072-3195
Fax: +43 (0)662 8072-2067 - Hans PeterleitnerHu - Pr
SachbearbeiterTel: +43 (0)662 8072-3185
Fax: +43 (0)662 8072-2067 - Christian MorgnerPs - Z
SachbearbeiterTel: +43 (0)662 8072-3188
Fax: +43 (0)662 8072-2067



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