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Verkehr & Parken
Straßenpolizeil. Ausnahmen

Verlängerung der straßenpolizeilichen Ausnahmebewilligung

Unter gewissen Voraussetzungen gewährt die Stadt für Kurzparkzonen, Parkverbote, Fahrverbote, etc. Ausnahmegenehmigungen.

Dies betrifft Ausnahmegenehmigungen für:
Kurzparkzonen, Halteverbote, Parkverbote, Fahrverbote, Fußgängerzonen, Gewichtsbeschränkungen, Busfahrverbot, LKW-Nachtfahrverbot, LKW-Wochenendfahrverbot,...

  • benötigte Unterlagen
    Zulassungsschein(e)  (nur bei Änderung des(r) Kennzeichen(s) in Ablichtung)
  • zu beachten

    Vor Antragstellung wird um telefonische Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Sachbearbeiter ersucht.

Noch Fragen?

  • Verkehrs- und Straßenrechtsamt
    • Gernot Teufl
      A - Ht
      Sachbearbeiter
      Tel: +43 (0)662 8072-3195
      Fax: +43 (0)662 8072-2067
    • Hans Peterleitner
      Hu - Pr
      Sachbearbeiter
      Tel: +43 (0)662 8072-3185
      Fax: +43 (0)662 8072-2067
    • Christian Morgner
      Ps - Z
      Sachbearbeiter
      Tel: +43 (0)662 8072-3188
      Fax: +43 (0)662 8072-2067
Stand: 17.6.2011, Susanne Gerhart