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Verkehr & Parken
Öffentlicher Grund

Genehmigung für Grundbenützung

Vom Grundamt werden Veranstaltungen wie z.B. Open-Air Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen oder Grundflächen,  die sich im Eigentum der Stadtgemeinde Salzburg befinden, hinsichtlich der Grundbenützung zivilrechtlich genehmigt und nach der Gebrauchsgebührenordnung verrechnet.

Unter der zivilrechtlichen Genehmigung versteht man die Zustimmung der Stadtgemeinde Salzburg als Grundeigentümerin hinsichtlich der Grundbenützung.

Zur Erteilung dieser Genehmigung verwenden Sie entweder das beigefügte Antragformular oder senden ein formloses Ansuchen an das Grundamt, Wirtschaft, Beteiligungen und Grundstücke (MD/04), 
mit Bekanntgabe der

  • Art der Veranstaltung
  • Veranstaltungsdauer (inkl. Auf- und Abbau)
  • Ortsangabe hinsichtlich der Abhaltung (inkl. Lageplan)
  • zur Aufstellung gelangenden Einrichtungen (z. B. Podeste, Zelte, etc.)

Noch Fragen?

Stand: 27.10.2011, Richilde Haybäck