Öffentlicher Grund
Genehmigung für Grundbenützung
Vom Grundamt werden Veranstaltungen wie z.B. Open-Air Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen oder Grundflächen, die sich im Eigentum der Stadtgemeinde Salzburg befinden, hinsichtlich der Grundbenützung zivilrechtlich genehmigt und nach der Gebrauchsgebührenordnung verrechnet.
Unter der zivilrechtlichen Genehmigung versteht man die Zustimmung der Stadtgemeinde Salzburg als Grundeigentümerin hinsichtlich der Grundbenützung.
Zur Erteilung dieser Genehmigung verwenden Sie entweder das beigefügte Antragformular oder senden ein formloses Ansuchen an das Grundamt, Wirtschaft, Beteiligungen und Grundstücke (MD/04),
mit Bekanntgabe der
- Art der Veranstaltung
- Veranstaltungsdauer (inkl. Auf- und Abbau)
- Ortsangabe hinsichtlich der Abhaltung (inkl. Lageplan)
- zur Aufstellung gelangenden Einrichtungen (z. B. Podeste, Zelte, etc.)
Noch Fragen?
- GrundstücksangelegenheitenAdresse: Mirabellplatz 4, 5020 Salzburg
E-Mail: grundamt@stadt-salzburg.atTel: +43 (0)662 8072-2449
Fax: +43 (0)662 8072-2970



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