Kennzeichnung Kurzparkzone

Kurzparkzone; Bild: Stadtgemeinde Salzburg
Die Kennzeichnung einer Kurzparkzone erfolgt durch Verkehrszeichen 'Kurzparkzone' bzw. 'Ende der Kurzparkzone'.
Bei einer Kurzparkzone, die für ein ganzes Gebiet erlassen ist, ist die Beschilderung der das Gebiet umgrenzenden Ein- und Ausfahrtsstraßen maßgebend. Innerhalb des Gebietes ist keine weitere Beschilderung erforderlich.
Eine gebietsweise verordnete Kurzparkzone wird durch weitere Verkehrsbeschränkungen wie z. B. Halte- und Parkverbote oder Ladezonen in ihrer Gültigkeit nicht berührt.
Breite Balken und Symbole an Zonen-Einfahrten ersetzen Stellplatz-Markierung
Dazu kommen Euro- oder Parkuhr-Symbol, je nachdem, ob es sich um eine gebührenpflichtige oder gebührenfreie Kurzparkzone handelt.
Zur Stärkung des Tor-Charakters werden am Beginn und Ende der jeweiligen Zone auch die Verkehrszeichen größer.
Die jeweiligen Gebiete finden Sie im GIS-Kurzparkzonenplan zum download:
dunkelblaue Zone = gebührenpflichtig,
hellblaue Zone = gebührenfrei
gebührenpflichtige Kurzparkzonen:
Gebühreneinhebung mit Parkscheinautomat:
werktags, Montag bis Freitag 9 Uhr bis 19 Uhr - Parkdauer max. 3 Stunden
28 Minuten 60 Cent
max. 180 Minuten 3 € 90 Cent
generell an Samstagen von 9 Uhr bis 16 Uhr max. 3 Stunden gebührenfrei, aber Park-Uhren-Pflicht
gebührenfreie Kurzparkzonen:
gebührenfrei – aber Park-Uhren-Pflicht
Parkdauer maximal 3 Stunden
Montag bis Freitag 9-19 Uhr
Samstag 9 – 16 Uhr
Die erforderliche Parkgebühr ist bei einem Parkscheinautomaten zu entrichten.
Es kann die Parkgebühr mit Münzen oder mittels elektronischer Geldbörse (Quick-Funktion auf einer Bankomatkarte) entrichtet werden.
Die Überwachung erfolgt durch private Organe im Auftrag der Stadt Salzburg.
Information und Störungsmeldungen
Dokumente:
Noch Fragen?
- Verkehrs- und Straßenrechtsamt
- Dr. Gerhard PfingstlAmtsleiterTel: +43 (0)662 8072-3190
Fax: +43 (0)662 8072-2067



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