Reisebusregelung für die Stadt Salzburg
Es gibt ein verordnetes generelles Parkverbot für Busse im gesamten städtischen Bereich, eingeschränkt auf die Zeit von 8 bis 18 Uhr;
sowohl das Parken als auch das Warten des Busfahrers auf seine Gäste ist nicht erlaubt.
Das Parkverbot gilt nicht für private Stellplätze zB bei Hotels oder Restaurants;
Busfahrverbot, straßenpolizeiliche Ausnahmebewilligung, Innere Sperrzone
Tagesgäste werden an den Busterminals in der Paris-Lodron-Straße und der Erzabt-Klotz-Straße in Nonntal in der Nähe der Altstadt abgesetzt und wieder in Empfang genommen.
Reisebusse haben eine einheitliche Parkgebühr in Höhe von € 38,- pro Tag, gültig 24 Stunden ab Einfahrt, für das Parken auf den Busparkplätzen Nord (Autobahnabfahrt Sbg-Nord) und am P + R Süd (Alpenstraße an der Hellbrunner Brücke) zu entrichten.
Keine Gebühr, wenn auf dem Hotel- oder Restaurantparkplatz geparkt werden kann;
zur Reisebusregelung aus salzburg.info
Dokumente:
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- Herbert LineckerBusparkplatz Nord und P + R Süd, ReisebusregelungTel: +43 (0)662 8072-2392
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