Radfahrausweis
Radfahrausweis
Kinder unter 12 Jahren dürfen mit diesem Ausweis ohne Aufsichtsperson mit dem Fahrrad im Straßenverkehr fahren.
Die Verkehrserziehung und Ablegung der Fahrradprüfung wird von der Bundespolizeidirektion in Zusammenarbeit mit den einzelnen Schulen durchgeführt.
Die Übungs- und Prüfungsstrecke befindet sich im Stölzlpark
- Voraussetzungen
Vollendetes 10. Lebensjahr des Kindes
Positiv abgelegte Radfahrprüfung - FristenBei positiver Ablegung der Fahrradprüfung bekommt das Kind gleich nach der Prüfung seinen Radfahrausweis.
- zu beachten
Bei Verlust des Radfahrausweises stellt das Verkehrs- und Straßenrechtsamt ein Duplikat aus.
Dazu wird ein Passfoto des Kindes benötigt.
Noch Fragen?
- Verkehrs- und Straßenrechtsamt
- Evelyn ReinbacherTel: +43 (0)662 8072-3191
Fax: +43 (0)662 8072-2067



Ausschreibungen