Radhelm
Radhelm-Pflicht? Nein danke!

BMX-Radfahrer mit Mopedhelm; Bild: Radlobby
Bild vergrößern

Statistik Radunfälle Kiel; Bild: Radlobby
Die gesetzliche Verpflichtung zum Tragen eines Radhelms wäre eine Hürde, die eine alltägliche Nutzung des Fahrrades erschwert und damit den Radanteil stark verringern würde. Jede Maßnahme, die den Radanteil reduziert statt erhöht, hat negative Auswirkungen auf Volksgesundheit, Unfallhäufigkeit und Umwelt. Erfahrungen zeigen einen Rückgang von 30% bis zu 50%!
Die dadurch entstehenden Effekte wie abnehmender Gesundheitsnutzen und steigende Unfallgefahr überschreiten etwaigen Nutzen durch Verletzungsvermeidungen beim Helmtragen deutlich.
Weiter Informationen unter:
Noch Fragen?
- RadverkehrskoordinationAdresse: Faberstraße 9, 5020 Salzburg
E-Mail: baudirektion@stadt-salzburg.atTel: +43 (0)662 8072-2735
Fax: +43 (0)662 8072-2086



Ausschreibungen