Gewerberegister
Auskunft Gewerberegister
Im zentralen Gewerberegister sind alle gewerblichen Betriebe mit den von ihnen angezeigten Daten verzeichnet. Auf Antrag muss eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilt werden.
Auskunft:
Über die gewerberechtlichen Eckdaten (insbesondere Name und Firma, Standort, gewerberechtlicher Geschäftsführer oder gewerberechtliche Geschäftsführerin, Wortlaut der Gewerbeberechtigung) wird unbeschränkt Auskunft erteilt. Bei bestimmten Daten (z.B. Wohnort) muss der Auskunftswerber oder die Auskunftswerberin ein berechtigtes Interesse an der Auskunft glaubhaft machen.
- zu beachten
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Auskunftserteilung kann persönlich, schriftlich oder auch elektronisch erfolgt.
Noch Fragen?
- Gewerbebehörde
- David KonradBuchstaben A-L
SachbearbeiterTel: +43 (0)662 8072-3139
Fax: +43 (0)662 8072-2092 - Simone ErdeiBuchstaben M-Q
SachbearbeiterTel: +43 (0)662 8072-2846
Fax: +43 (0)662 8072-2092 - Andrea LandbauerBuchstaben R-Z
SachbearbeiterTel: +43 (0)662 8072-2847
Fax: +43 (0)662 8072-2092



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