Nahversorgerförderung
Nahversorgerförderung
Sicherung und Verbesserung der lokalen Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs durch Erhaltung/Stärkung der Konkurrenzfähigkeit. Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittelkredite.
Förderung von Nahversorgern mit einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro zur Versorgung der Bevölkerung mit Lebens- und Genussmitteln. Voraussetzung ist die Zusicherung des Lebensmittel-Nahversorgungsprogrammes des Landes Salzburg.
Was wird gefördert?
- Investitionen im Bereich der Geschäftsausstattung im Rahmen der Neugründung, Ansiedlung oder Übernahme eines förderbaren Nahversorgungsbetriebes.
Ausbau eines förderbaren Handelsbetriebes durch Vergrößerung der Verkaufsfläche für Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfes bis zu 500 m² oder Ausbau der Lagerkapazität.
Modernisierung eines förderbaren Nahversorgungsbetriebes durch Ersatz oder Neuanschaffung von Geräten und der Betriebsausstattung.
Voraussetzung ist allerdings, dass mindestens 25 % der Kosten vom Betrieb selbst aufgebracht werden. - Betriebsmittel hinsichtlich der Entlastung bei Sortimentserweiterung bzw. –änderung.
- Betriebsberatungen, die das Ziel haben, das Warenangebot attraktiver zu gestalten.
Notwendige Förderzusage Land Salzburg
Wirtschaftskammer Salzburg: Nahversorgungsprogramm, Geltungsdauer bis 31.12.2013
- VoraussetzungenDie Voraussetzungen ist den Formularen zu entnehmen.
- benötigte UnterlagenFörderungszusage der Abteilung 1 des Amtes der Salzburger Landesregierung
Noch Fragen?
- Wirtschaftsförderung und Bodenpolitik
- Hilde WannerNahversorgerförderung
SachbearbeiterinTel: +43 (0)662 8072-3402
Fax: +43 (0)662 8072-3405



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