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Wirtschaft & Gewerbe
Veranstaltungsrecht

Veranstaltungsstätte - Genehmigung

Der Betrieb von Veranstaltungsstätten für die Abhaltung von allgemein zugänglichen Veranstaltungen wie z.B. Theater, Museen, Kinos, Open Air Konzerte, Zirkusse, Straßenfeste bedarf einer veranstaltungsbehördlichen Genehmigung nach den Bestimmungen des Salzburger Veranstaltungsgesetzes 1997

Dem hiefür erforderlichen Genehmigungsansuchen sind Einreichunterlagen beizuschließen, die eine Beurteilung des Vorhabens nach dem Veranstaltungsgesetz und der hiezu ergangenen Veranstaltungsstättenverordnung ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass das Ansuchen jedenfalls rechtzeitig (spätestens vier Wochen vor der beabsichtigten Abhaltung der Veranstaltung) eingebracht werden sollte und weiters unvollständig belegte Ansuchen zu Verzögerungen im Genehmigungsverfahren führen.
Nähere Informationen über benötigte Unterlagen und Voraussetzungen: im Servicecenter-Bauen.

  • zu beachten

    Die Bau- und Anlagenbehörde stellt Formulare, Richtlinien und Informationen aus dem jeweiligen Aufgabenbereich zur Verfügung.

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Stand: 10.2.2012, Richilde Haybäck