Sonstige Vorbauten und Schächte
Unter sonstigen Vorbauten und Schächten wie Stützmauern, Pfeiler, Gebäudesockel, Vorlegestufen, Licht-, Luft- Material- und sonstige Schächte
Diese Maßnahmen werden zivilrechtlich genehmigt und verrechnet. Die jeweilige Verrechnungssumme wird jährlich mit gesonderter Rechnung vorgeschrieben. Die zivilrechtliche Genehmigung ist die Zustimmung der Stadtgemeinde Salzburg als Grundeigentümerin und ist kein Ersatz für allenfalls erforderliche behördliche Bewilligungen!
Mehr Informationen
Bau- und Anlagenbehörde 5/00
Baudirektion 6/00 - Tiefbaukoordinierung
Zur Erteilung dieser Genehmigung genügt ein formloses Ansuchen entweder postalisch oder als E-Mail (Adresse siehe unten), mit Bekanntgabe der
- gewünschten Maßnahme und
- Ortsangabe hinsichtlich Situierung (inkl. Lageplan)
Die Gebühren dafür sind in der Gebrauchsgebührenordnung der Stadtgemeinde Salzburg (Tarifpost 2) geregelt - siehe Download, rechte Spalte
Noch Fragen?
- GrundstücksangelegenheitenAdresse: Mirabellplatz 4, 5020 Salzburg
E-Mail: grundamt@stadt-salzburg.atTel: +43 (0)662 8072-2449
Fax: +43 (0)662 8072-2970



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