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Wirtschaft & Gewerbe
Weitere Sondernutzungen

Versorgungseinrichtungen

Darunter versteht man alle ober- und unterirdischen Leitungen wie z.B.: Drähte, Kabel, Rohre, Kanäle

Diese Versorgungseinrichtungen werden nur dann zivilrechtlich genehmigt und verrechnet, wenn sich die geplante Versorgungseinrichtung nicht im öffentlichen Gut befindet. Die jeweilige Verrechnungssumme wird jährlich mit gesonderter Rechnung vorgeschrieben.

Zur Erteilung dieser Genehmigung genügt ein formloses Ansuchen entweder postalisch oder als E-Mail (Adresse siehe unten), mit Bekanntgabe der

  • Beschreibung der geplanten Versorgungsleitung und
  • Ortsangabe hinsichtlich Situierung (inkl. Lageplan)

Die Gebühren dafür sind in der Gebrauchsgebührenordnung der Stadtgemeinde Salzburg (Tarifpost 19) geregelt - siehe Download, rechte Spalte

Ausgenommen davon sind jene Einrichtungen und Leitungen, die in öffentlichen Verkehrsflächen verlegt werden. Hiezu ist eine Grabe- und Einbauerlaubnis bei der Baudirektion – Tiefbaukoordinierung zu beantragen.

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Stand: 7.1.2013, Richilde Haybäck