Beendigung weitere Betriebsstätte
Wenn Sie eine weitere Betriebsstätte (Filiale) einstellen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Gewerbebehörde anzeigen.
Die Meldung über die Einstellung einer weiteren Betriebsstätte ist Grundlage für die Löschung der Eintragung dieser Betriebsstätte im Gewerberegister.
- Kosten / Gebühren
freie Gewerbe und reglementierte Gewerbe (einschließlich Teilgewerbe) außer Waffengewerbe, Pyrotechnik- und Sprengungsunternehmen sowie Rauchfangkehrer oder Rauchfangkehrerinnen:
Anzeige: gebührenfreiWaffengewerbe, Pyrotechnik- und Sprengungsunternehmen sowie Rauchfangkehrer oder Rauchfangkehrerinnen:
Anzeige: 13,20 Euro BundesgebührHinweis: Die Gebühren sind nach der Erledigung des Verfahrens zu bezahlen. Dazu wird Ihnen ein Zahlschein übersandt.
Achtung:
Hat der Gewerbeinhaber oder die Gewerbeinhaberin bereits vor dem Einlangen der Anzeige die Tätigkeit in der weiteren Betriebsstätte eingestellt, begeht er oder sie eine Verwaltungsübertretung wegen nicht rechtzeitiger Erstattung der Anzeige, die mit einer Geldstrafe von bis zu 2.189 Euro zu bestrafen ist. - Fristen
Der Betrieb einer Filiale kann grundsätzlich jederzeit eingestellt werden.
Die Anzeige ist so rechtzeitig zu erstatten, dass sie spätestens am Tag der Einstellung der Gewerbeausübung in der weiteren Betriebsstätte bei der Gewerbebehörde einlangt.
Noch Fragen?
- GewerbebehördeAdresse: Schwarzstraße 44, 5020 Salzburg
E-Mail: gewerbe@stadt-salzburg.atTel: +43 (0)662 8072-3101
Fax: +43 (0)662 8072-2092



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