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Wirtschaft & Gewerbe
Betriebsstätten (Filialen)

Verlegung des Standorts des Betriebes bzw. einer weiteren Betriebsstätte (Filiale)

Standort der Gewerbeberechtigung ist der in der Gewerbeberechtigung angegebene Ort, in dem sich der wirtschaftliche/organisatorische Mittelpunkt eines Gewerbeunternehmens bzw. einer gewerbliche Tätigkeit befindet.

Weitere Betriebsstätte ist der Ort einer Gewerbeausübung außerhalb des Standortes der Gewerbeberechtigung.

  • Voraussetzungen

    Der Gewerbeinhaber hat folgende Vorgänge der Behörde anzuzeigen:

    • die Verlegung des Betriebes eines Gewerbes in einen anderen Standort und
    • die Verlegung des Betriebes einer weiteren Betriebsstätte in einen anderen Standort.
       

    Die Anzeigepflicht gilt nicht für:

    • Die Ausübung des Gewerbes auf Messen und messeähnlichen Veranstaltungen im Rahmen der für die Messe oder messeähnliche Veranstaltung geltenden Bestimmungen und
    • Räumlichkeiten, die nur der Aufbewahrung von Waren oder Betriebsmitteln dienen oder in denen in einem Standort des Gewerbes verkaufte Waren nur ausgefolgt werden.
       

    Die Behörde hat den Empfang der Anzeigen zu bestätigen.

  • benötigte Unterlagen
    Kopie Gewerbeschein/Konzessionsurkunde bzw. Kopie Registerauszug des Hauptbetriebes
  • zu beachten
    Die Anzeigen sind bei der für den neuen Standort zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu erstatten.

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Stand: 1.8.2011, Tanja Strasshofer