Bewilligung einer früheren Aufsperrstunde oder einer späteren Sperrstunde
Allgemeine Informationen
Grundsätzlich legt der Landeshauptmann die Sperrstunde und die Aufsperrstunde für die einzelnen Betriebsarten der Gastgewerbe durch Verordnung fest. Die Gewerbebehörde kann auf Antrag jedoch für einzelne Gastgewerbebetriebe eine frühere Aufsperrstunde oder eine spätere Sperrstunde bewilligen.
Hinweis: Eventuell sind durch den Anlass bedingt bestimmte Beschränkungen erforderlich.
- zu beachten
Verfahrensablauf
Der Antrag kann persönlich, schriftlich oder auch elektronisch erfolgen. Die Gemeinde entscheidet unter Bedachtnahme auf die sonstigen öffentlichen Interessen.Hinweis: Die Bewilligung wird nicht erteilt, wenn die Nachbarschaft wiederholt durch ein nicht strafbares Verhalten von Gästen vor der Betriebsanlage des Gastgewerbebetriebes unzumutbar belästigt oder der Gastgewerbetreibende oder die Gastgewerbetreibende wegen Überschreitung der Sperrstunde oder der Aufsperrstunde wiederholt rechtskräftig bestraft worden ist.
Rechtsgrundlagen
§ 113 Abs. 3 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994)
Noch Fragen?
- GewerbebehördeAdresse: Schwarzstraße 44, 5020 Salzburg
E-Mail: gewerbe@stadt-salzburg.atTel: +43 (0)662 8072-3101
Fax: +43 (0)662 8072-2092



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