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Wirtschaft & Gewerbe
Gewerbebetriebliche Angelegenheiten

EWR-Bescheinigung

Die Behörde stellt auf Antrag einem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates der EWR zum Zweck der Niederlassung oder der Erbringung von Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat der EWR Bescheinigungen über eine inländische Ausbildung oder Befähigung, die zur Ausübung einer in diesem Bundesgesetz geregelten Tätigkeit berechtigt, aus.

Ebenso wird die Ausübung einer selbständigen oder unselbständigen fachlichen Tätigkeit in einem Gewerbe bescheinigt. Diese Bestätigungen sind nach dem Stand des Gewerberegisters auszustellen.

Diese Bescheinigung ist u.a. für Österreichische Gewerbetreibende, die über die Grenze ins EWR-Ausland Dienstleistungen erbringen, von Bedeutung.

  • benötigte Unterlagen
    Bestätigung der Sozialversicherung über unselbständige Tätigkeit;
    Nachweise über Ausbildungen bzw. Befähigungen, zB: Bescheid über die Bestellung zum gewerberechtlichen Geschäftsführer, Meisterprüfungszeugnis etc..
  • zu beachten

    Diese Bescheinigung ist u.a. für Österreichische Gewerbetreibende, die über die Grenze ins EWR-Ausland Dienstleistungen erbringen, von Bedeutung.

    Anträge um Ausstellung einer EWR-Bescheinigung müssen unter Verwendung des angeführten Antragsformulares schriftlich an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde gestellt werden.

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Stand: 22.5.2012, Tanja Strasshofer