EWR-Bescheinigung
Die Behörde stellt auf Antrag einem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates der EWR zum Zweck der Niederlassung oder der Erbringung von Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat der EWR Bescheinigungen über eine inländische Ausbildung oder Befähigung, die zur Ausübung einer in diesem Bundesgesetz geregelten Tätigkeit berechtigt, aus.
Ebenso wird die Ausübung einer selbständigen oder unselbständigen fachlichen Tätigkeit in einem Gewerbe bescheinigt. Diese Bestätigungen sind nach dem Stand des Gewerberegisters auszustellen.
Diese Bescheinigung ist u.a. für Österreichische Gewerbetreibende, die über die Grenze ins EWR-Ausland Dienstleistungen erbringen, von Bedeutung.
- benötigte UnterlagenBestätigung der Sozialversicherung über unselbständige Tätigkeit;
Nachweise über Ausbildungen bzw. Befähigungen, zB: Bescheid über die Bestellung zum gewerberechtlichen Geschäftsführer, Meisterprüfungszeugnis etc.. - zu beachten
Diese Bescheinigung ist u.a. für Österreichische Gewerbetreibende, die über die Grenze ins EWR-Ausland Dienstleistungen erbringen, von Bedeutung.
Anträge um Ausstellung einer EWR-Bescheinigung müssen unter Verwendung des angeführten Antragsformulares schriftlich an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde gestellt werden.
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- Gewerbebehörde
- Sascha SimaSachbearbeiterTel: +43 (0)662 8072-3121
Fax: +43 (0)662 8072-2092



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