Individuelle Befähigung, Ansuchen um Feststellung
Voraussetzung für die Ausübung von reglementierten Gewerben und von Teilgewerben ist u.a. der Nachweis der Befähigung.
Unter Befähigungsnachweis ist der Nachweis zu verstehen, dass der Einschreiter die fachlichen einschließlich der kaufmännischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen besitzt, um die in dem betreffenden Gewerbe eigentümlichen Tätigkeiten selbständig ausführen zu können.
Kann dieser Befähigungsnachweis nicht erbracht werden, so hat die Behörde das Vorliegen der individuellen Befähigung festzustellen, wem durch die beigebrachten Beweismittel die für die jeweilige Gewerbeausübung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen nachgewiesen werden.
Von der Behörde wird das Vorliegen der individuellen Befähigung mit der Beschreibung auf Teiltätigkeiten des betreffenden Gewerbes ausgesprochen, wenn die Befähigung nur in diesem Umfang vorliegt.
- Voraussetzungen
Beibringung von Beweismitteln zur Feststellung der individuellen Befähigung.
Ein Antrag auf Feststellung der individuellen Befähigung hat stets folgende Punkte zu enthalten:
- den genauen Wortlaut des angestrebten Gewerbes bzw. der angestrebten Teiltätigkeit des Gewerbes, wenn die individuelle Befähigung nur für diese Teiltätigkeit vorliegt; im Gastgewerbe die Betriebsart (z.B. Buffet, Restaurant, Hotel, etc.)
- den beabsichtigten Standort der Gewerbeausübung
- Angaben über den Bildungsweg und Art und Ausmaß der einschlägigen fachlichen und kaufmännischen Tätigkeiten des Antragswerbers
- benötigte Unterlagen
- die jeweiligen Personaldokumente in Kopie (Geburtsurkunde, bei Namensänderung auch Heiratsurkunde(n) oder Bescheid über Namensänderung, Nachweis eines allf. Titels, Staatsbürgerschaftsnachweis). Die Vorlage der Personaldokumente kann bei Personen, die bereits mit einer Gewerbeberechtigung im Gewerberegister eingetragen sind, entfallen
- sämtliche einschlägige Unterlagen über den Bildungsgang und die bisherigen Tätigkeiten (Schulzeugnisse weiterführender Schulen, Lehrabschlusszeugnisse, Kurs- und Seminarbesuchsbestätigungen, etc.)
- sofern Sie im angestrebten Gewerbe bereits als Arbeitnehmer tätig waren:
Versicherungsverlaufsbestätigung der Gebietskrankenkasse
Dienstzeugnis - sofern Sie bereits selbständig tätig waren:
Firmenbuchauszug
Gewerbeschein, bzw. Auszug aus dem Gewerberegister
Bestätigung des gewerberechtlichen Geschäftsführers über Art und Ausmaß ihrer fachlichen und kaufmännischen Tätigkeit im Unternehmen
- zu beachtenWenn die Feststellung der individuellen Befähigung nicht im Zusammenhang mit einer gleichzeitigen Gewerbeanmeldung erfolgt, so richtet sich die örtliche Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde nach dem Wohnsitz des Antragstellers.
Noch Fragen?
- GewerbebehördeAdresse: Schwarzstraße 44, 5020 Salzburg
E-Mail: gewerbe@stadt-salzburg.atTel: +43 (0)662 8072-3101
Fax: +43 (0)662 8072-2092



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