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Wirtschaft & Gewerbe
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Aufstellen von Fahrzeugen

Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen
Das Verkehrs- und Straßenrechtsamt erteilt im Falle einer positiven Beurteilung durch die Bundespolizeidirektion Salzburg (Verkehrsabteilung) eine dafür erforderliche behördliche Bewilligung.
Diese Grundinanspruchnahme wird vom Grundamt verrechnet. Die jeweilige Verrechnungssumme wird jährlich mit gesonderter Rechnung vorgeschrieben.
Zur Erteilung dieser Bewilligung verwenden Sie bitte das vorbereitete Formular des Verkehrs- und Straßenrechtsamt

Ansuchen mit   Antragsformular

Die Gebühren dafür sind in der Gebrauchsgebührenordnung der Stadtgemeinde Salzburg (Tarifpost 18.1., 18.2. und 18.3.) geregelt - siehe Download, rechte Spalte

Noch Fragen?

Stand: 7.1.2013, Richilde Haybäck