Weitere Sondernutzungen
Aufstellen von Fahrzeugen
Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen
Das Verkehrs- und Straßenrechtsamt erteilt im Falle einer positiven Beurteilung durch die Bundespolizeidirektion Salzburg (Verkehrsabteilung) eine dafür erforderliche behördliche Bewilligung.
Diese Grundinanspruchnahme wird vom Grundamt verrechnet. Die jeweilige Verrechnungssumme wird jährlich mit gesonderter Rechnung vorgeschrieben.
Zur Erteilung dieser Bewilligung verwenden Sie bitte das vorbereitete Formular des Verkehrs- und Straßenrechtsamt
Ansuchen mit Antragsformular
Die Gebühren dafür sind in der Gebrauchsgebührenordnung der Stadtgemeinde Salzburg (Tarifpost 18.1., 18.2. und 18.3.) geregelt - siehe Download, rechte Spalte
Noch Fragen?
- Verkehrs- und StraßenrechtsamtAdresse: Markus-Sittikus-Straße 4, 5020 Salzburg
E-Mail: verkehr@stadt-salzburg.atTel: +43 (0)662 8072-3191
Fax: +43 (0)662 8072-2067



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