Hintergrundbild
Wirtschaft & Gewerbe
Weitere Sondernutzungen

Lichtanlagen

Unter Lichtanlagen versteht man z.B.:
Glühlampenketten
Leuchtröhren
Lichtbandumrahmungen
etc.

Die Anbringung von Lichtanlagen werden zivilrechtlich genehmigt und verrechnet. Die jeweilige Verrechnungssumme wird jährlich mit gesonderter Rechnung vorgeschrieben.

Bezüglich dieser zivilrechtlichen Genehmigung wird darauf hingewiesen, dass dies lediglich die Zustimmung der Stadtgemeinde Salzburg als Grundeigentümerin ist. Diese zivilrechtliche Genehmigung ist also kein Ersatz für allenfalls erforderliche behördliche Bewilligungen!
innerhalb des Altstadtbereiches:
Mehr Informationen: Bau- und Anlagenbehörde 5/00
außerhalb des Altstadtbereiches: Verkehrs- und Straßenrechtsamt (5/04)

Zur Erteilung dieser Genehmigung genügt ein formloses Ansuchen entweder postalisch oder als E-Mail (Adresse siehe unten), mit Bekanntgabe der 

  • Darstellung und Beschreibung der Lichtanlage und
  • Bekanntgabe der Ortsangabe hinsichtlich Situierung (inkl. Lageplan)

Die Gebühren dafür sind in der Gebrauchsgebührenordnung der Stadtgemeinde Salzburg (Tarifpost 6.1. und 6.2.) geregelt  - siehe Download, rechte Spalte

Noch Fragen?

Stand: 7.1.2013, Richilde Haybäck