Allgemeine Informationen

Arbeitseinsatz Herbst 2023

Der Arbeitseinsatz im Herbst 2023 fand an mehreren Wochenenden statt und wurde erstmals von Behmüller Walter und Rudolf Scheffenegger organisiert. Dabei wurde die Hütte auf Winterbetrieb umgestellt, der Zaun abgebaut, Bäume gefällt, weiteres Holz aufgearbeitet sowie die Holzlager wieder aufgefüllt. 

Herzlichen Dank an alle helfenden Hände

Jakob-Riedl-Heim

Das Jakob-Riedl-Heim ist eine private Selbstversorgerhütte mitten im Schigebiet Werfenweng und liegt auf 1600 Metern Seehöhe. Das Grundstück, auf dem die Hütte errichtet wurde, liegt im Eigentum der Stadtgemeinde Salzburg. Die Hütte wurde in den Jahren 1950 und 1951 mittels ehrenamtlichen und freiwilligen Leistungen von Mitgliedern der Berg- und Schisektion errichtet. Sie wird von der Berg- und Schisektion - dem Schiklub der Stadtgemeinde Salzburg - auch betrieben und instand gehalten. Dafür, dass alles immer TipTop in Schuss gehalten wird: ein herzliches Dankeschön an alle Helfer bei den Arbeitseinsätzen!

Die Hütte verfügt über eine gemütliche Stube mit Kachelofen, eine Küche mit einem holzbefeuerten Herd in dem der Schweinsbraten unvergleichlich gelingt, ein Schlaflager im Dachgeschoss, das 20 Gästen Platz bietet und natürlich ein WC und Waschgelegenheiten. Im Sommer ist ein Brunnen, eine Solardusche und ein gemauerter Grill mit großzügigem Sitzbereich im eingezäunten Garten aufgestellt. Eine große natürlich gekühlte Speisekammer bietet Stauraum für alle mitgebrachten Lebensmittel und Getränke.

Die Hütte ist im Sommer zu fuß und im Winter mit den Schiern erreichbar. Eine direkte Zufahrt mit dem Auto ist nicht möglich, da der Güterweg, der zur Hütte führt nicht öffenlich befahrbar ist. Der Wirt der Strussing, eine öffentliche Hütte, die sich etwa 300 Meter unterhalb des Jakob-Riedl-Heims befindet, bietet einen Taxidienst und befördert Personen, Ausrüstung und Verpflegung bis kurz unterhalb der Hütte. 

Organisation

Wer kann die Hütte nutzen?
Alle Bediensteten der Stadtgemeinde Salzburg

Wann und wie kann die Hütte gemietet werden?
Es gibt die Möglichkeit der Online-Reservierung. Verschaffen Sie sich in einem eigens vorbereiteten Terminplan die Übersicht der Verfügbarkeit und reservieren Sie sich mittels vorbereitetem Formular Ihren Wunschtermin. Das Jakob Riedl Heim ist in der kommenden Saison wieder sehr gut ausgelastet. Daher empfiehlt es sich Reservierungen sobald als möglich vorzunehmen.
Reservierungen werden aber auch von Frau Scheichl (+43(0)662 8072 2463) entgegen genommen.
Hier geht's zur Online-Reservierung

Was muss ich mitnehmen?
Es handelt sich um eine Selbstversorgerhütte. Es müssen daher alle Lebensmittel, Getränke, Hygieneartikel wie Seife und Toilettenpapier selbst mit genommen werden. Bei Verwendung des gemauerten Grillers im Sommer empfielt es sich Grillkohle mitzunehmen. Aus hygienischen Gründen und dem nächsten Gast zuliebe, ist für das Schlafen im Schlaflager die Mitnahme eines Hüttenschlafsacks pro Person zwingend erforderlich.

Was ist vorort?
Die Küche ist mit einem holzbefeuerten Ofen, einer Abwasch, Kochutensilien, Essgeschirr und -besteck voll ausgestattet. Geschirrtücher und Reinigungsmittel werden zur Verfügung gestellt. Holz zum befeuern des Kachelofens und des Küchenofens steht auf der Hütte zur Verfügung.

Was gibt's auf der Hütte nicht?
Auf der Hütte gibt's keinen Fernseher, kein WLAN, keinen elektronischen Schnick-Schnack. Hier unterhält man sich, spielt Brettspiele oder genießt einfach die Ruhe. Auf der Hütte herrscht absolutes Rauchverbot. Raucher verwenden bitte den vor der Hütte bereitgestellten Aschenbecher, entleeren diesen bei der Abreise und nehmen alle Zigarettenstummel wieder mit ins Tal. Die mitgebrachten und nicht verbrauchten Lebensmittel sowie sämtlicher entstandener Müll müssen bei der Abreise wieder mitgenommen werden. Es dürfen keine Lebensmittel und kein Müll auf der Hütte hinterlassen werden. Verlassen Sie die Hütte so, wie sie sie vorgefunden haben. 

Ist bei der Benützung etwas kaputt gegangen?
Wenn etwas zu Bruch gegangen ist oder sonst etwas nicht in Ordnung ist, dann bitten wir euch uns das mitzuteilen, damit wir den Schaden beheben oder die zu Bruch gegangenen Utensilien ersetzen können. Mitteilung bitte an Frau Scheichl  Claudia +43(0)662 8072 2463.

Nächtigungskosten

 Preis pro Person und Nächtigung
Erwachsene Bedienstete4 Euro
Kinder von Bediensteten2 Euro
Erwachsene Gäste15 Euro
Kinder von Gästen8 Euro

Die Nächtigungskosten sind im Vorhinein bei der Abholung des Hüttenschlüssels zu bezahlen. Nach erfolgreicher Reservierung ist der Schlüssel bei Frau Scheichl (Hubert-Sattler-Gasse 7, 1.Stock) abzuholen. Dafür bitte einen Abholtermin für kurz vor Anreise auf die Hütte mit Frau Scheichl +43(0)662 8072 2463 telefonisch vereinbaren.

In der Jahreshauptversammlung am 21.10.2021 wurde einstimmig beschlossen, die Nächtigungstarife am Jakob-Riedl-Heim für Gäste von € 10,- auf € 15,-  und für Gastkinder von € 5,- auf € 8,- zu erhöhen. Die damit lukrierten Mehreinnahmen werden dafür verwendet, um Geldmittel für die in näherer Zukunft fällige Erneuerung der Holzschindeln an der Aussenfassade anzusparen.

Hüttenordnung

Sie sind uns willkommen!

Um ein möglichst reibungsloses und angenehmes Zusammensein im Jakob-Riedl-Heim zu gewährleisten und darüber hinaus das Heim in ordentlichem und sauberen Zustand zu erhalten, bitten wir um Beachtung der folgenden Hüttenordnung

  1.  Das Jakob-Riedl-Heim steht allen Bediensteten der Stadtgemeinde Salzburg und der Salzburger Stadtwerke AG, sowie deren Familienangehörigen und Gästen nach vorheriger Anmeldung beim Hüttenwart zur Verfügung. Bedienstete und Angehörige genießen bei rechtzeitiger Anmeldung gegenüber Gästen Vorrang. 
  2. Die Besucher des Heimes werden ersucht sich so zu verhalten, daß andere Bewohner nicht gestört oder belästigt werden. 
  3. Um dem Meldegesetz zu entsprechen, muß die Eintragung in das Hüttenbuch noch am Tag der Ankunft deutlich lesbar und in sachlicher Form erfolgen. 
  4. Essen (auch Süßigkeiten oder Kaugummi u.dgl.) ist in den Schlafräumen streng untersagt. Das Betreten des Aufenthaltsraumes und der Schlafräume ist nur in Hausschuhen gestattet. 
  5. Innerhalb der gesamten Hütte gilt Rauchverbot. Beim Rauchen vor der Hütte sollte möglichst ein Aschenbecher verwendet werden. 
  6. Die Mitnahme von Haustieren ist verboten.
  7. Das Belegen von Sitzplätzen im Tagraum bei Abwesenheit ist unzulässig. 
  8. In den Spätherbst- und Wintermonaten ist mit dem Wasser besonders sparsam umzugehen. Jeder überflüssige Verbrauch ist zu unterlassen. Um ein Abfrieren zu verhindern, müssen das WC- und das Waschraumfenster rechtzeitig geschlossen werden. 
  9. Auch mit dem Brennmaterial ist zu sparen. Der Verbrauch an Brennholz soll nach Möglichkeit durch Zutragen ersetzt werden. 
  10. Ab 23.00 Uhr ist Hüttenruhe. Der Heimdienst kann im Einvernehmen mit den Besuchern Ausnahmen zulassen. Kindern soll das übermäßige Herumtollen im Heim (insbesonders in den Schlafräumen) untersagt werden.
  11. Der Betrieb elektrischer Musikgeräte ist nur gestattet, wenn die überwiegende Mehrheit der Heimbenützer damit einverstanden ist. Jedenfalls ist das Einvernehmen mit dem Heimdienst herzustellen. 
  12. Brennbare Abfälle dürfen nur dann im Ofen verheizt werden, wenn dadurch keine Umwelt- oder sonstige Schäden verursacht werden. Grundsätzlich ist der gesamte Abfall von den Heimbenützern wieder mitzunehmen. Eine Entsorgung im Umkreis der Hütte (Gewässerschutz!) oder in fremden Müllbehältern schadet dem Ansehen des Heimes und ist strikt untersagt. 
  13. Das Inventar des Heimes ist schonend und sorgsam zu behandeln. Decken dürfen nicht aus dem Schlafraum entfernt werden. Decken und Schlafplätze sind sauber zu halten. Es soll möglichst ein Hüttenschlafsack verwendet werden. Für jede Beschädigung haftet der Benützer. 
  14. Für das Eigentum der Besucher kann seitens der Heimverwaltung keine Haftung übernommen werden. 
  15. Wir bitten Sie, das Heim sauber zu halten (Staubsaugen im Schlafraum und Aufenthaltsraum, WC und Waschraum reinigen). Die Waschbecken sind nach jeder Benützung zu säubern. Ebenso ist das verwendete Geschirr sauber abzuwaschen. 
  16. Der Brennstoffvorrat in der Küche ist vor Verlassen des Heimes zu ergänzen. Übriggebliebene Lebensmittelvorräte dürfen keinesfalls im Heim zurückgelassen werden. 

Wir ersuchen alle Besucher um Einhaltung dieser notwendigen Richtlinien und wünschen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt im Jakob-Riedl-Heim.  

Der Ausschuß der Berg- und Schisektion der 
Gewerkschaft der Gemeindebediensteten. 

Der neue Kachelofen

Liebe Hüttenfreunde!
Nachdem zum wiederholten mal der Kachelofen überheizt und dabei beschädigt wurde, mußte 2016 der Kachelofen erneuert werden. Der neue Kachelofen wird bei richtiger Bedienung vollautomatisch gesteuert. Alle Gäste werden gebeten, die Anleitung des neuen Kachelofens durchzulesen und die darin enthaltenen Anweisungen genauestens zu befolgen, damit wir noch lange eine Freude am neuen Kachelkofen haben. Ein Exemplar der Anleitung hängt neben dem Kachelofen oder kann hier heruntergeladen werden.

Liebe Grüße
Der Hüttenwart