Nahversorgerförderung

Sicherung und Verbesserung der lokalen Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs durch Erhaltung/Stärkung der Konkurrenzfähigkeit von Lebensmittel-Nahversorgungsbetrieben sowie durch Neugründung, Ansiedlung oder Übernahme derartiger Betriebe.
Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittelkredite.
Förderung von Nahversorgern mit einem Jahresumsatz unter 5 Mio Euro zur Versorgung der Bevölkerung mit Lebens- und Genussmitteln.

Wer kann die Förderung beantragen?
Förderbar sind Nahversorgungsunternehmen mit Sitz in der Stadtgemeinde Salzburg, die

  • dem Gremium „Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln“ der Wirtschaftskammer Salzburg angehören;
  • einen jährlichen Einzelhandelsumsatz von maximal 5 Millionen Euro ausweisen;
  • die Führung eines vollständigen Sortiments von Lebensmitteln sowie Waren des täglichen Bedarfes gewährleisten;
  • aus Unternehmen mit höchstens zehn Betriebsstätten bestehen, wobei die förderbare Betriebsstätte in der Stadtgemeinde Salzburg liegen muss.

Was wird gefördert?

  • Investitionen im Bereich der Geschäftsausstattung im Rahmen der Neugründung, Ansiedlung oder Übernahme eines förderbaren Nahversorgungsbetriebes.
  • Ausbau eines förderbaren Handelsbetriebes durch Vergrößerung der Verkaufsfläche für Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfes bis zu 500 m² oder Ausbau der Lagerkapazität.
  • Modernisierung eines förderbaren Nahversorgungsbetriebes durch Ersatz oder Neuanschaffung von Geräten und der Betriebsausstattung. Voraussetzung ist allerdings, dass mindestens 25 % der Kosten vom Betrieb selbst aufgebracht werden.
  • Betriebsmittel hinsichtlich der Entlastung bei Sortimentserweiterung bzw. Sortimentsänderung.
  • Betriebsberatungen, die das Ziel haben, das Warenangebot attraktiver zu gestalten.

Voraussetzung ist die Zusicherung des Lebensmittel-Nahversorgungsprogrammes des Landes Salzburg.

Benötigte Dokumente

  • Förderungsantrag für das Lebensmittel-Nahversorgungsprogramm
  • Förderzusicherung des Amtes der Salzburger Landesregierung
  • Zinszuschussplan des Amtes der Salzburger Landesregierung
  • eigenhändig unterschriebene Erklärung zum Datenschutz und den Förderungsbedingungen

De-minimis-Förderungen: im Rahmen des EU-Beihilfenrechts dürfen pro Unternehmen Fördermittel von nicht mehr als 200.000 Euro (bei Unternehmen des Straßentransportsektors max. 100.000 Euro) innerhalb von 3 Steuerjahren in Anspruch genommen werden.