Hundechip - Registrierung

Kennzeichnung und Registrierung von Hunden, mit personenbezogene Daten des Eigentümers damit entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hunde ihrer Halter*in zurückgebracht werden können.
Kennzeichnung:
Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde, sind mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Mikrochips auf Kosten des Halters von einer Tierärzt*in kennzeichnen zu lassen.
Registrierung
- durch die zuständige Behörde, sonstige beauftragte Meldestelle über die Meldung des Hundehalter oder
- durch die Tierärzt*in, der die Kennzeichnung vorgenommen hat oder
- durch den Hundehalter selbst mittels Bürgerkarte oder Handysignatur über die Heimtierdatenbank des Gesundheitministeriums oder
- durch den Eigentümer selbst über animaldata.com
Kostenpflichtig: die Tierbesitzer*in erhält von der Tierärzt*in eine Transaktionsnummer (TAN) oder die vorregistrierte Mikrochipnummer und die Postleitzahl der Tierärzt*in. Es entstehen dafür voraussichtlich die gleichen Kosten wie bei der Registrierung durch die Tierärzt*in.
Die Registrierung ist Pflicht. Bitte überprüfen Sie in der Heimtierdatenbank ob Ihr Hund schon registriert ist.
Auch jede Änderungist von der/vom Halter*in oder Eigentümer*in zu melden und in die Datenbank einzugeben.
Die Halter*in ist verpflichtet ihr Tier binnen eines Monats nach der verpflichteten Kennzeichnung, Einreise oder Weitergabe zu melden.
Formulare
- Elektronische Kennzeichnung eines Hundes - Hundechip meldenMit diesem pdf-Formular die elektronische Kennzeichnung eines Hundes melden. Formular bitte ausfüllen, ausdrucken und unterfertigen.
- Elektronische Kennzeichnung eines Hundes - Hundechip meldenRegistrierung der elektronische Kennzeichnung eines Hundes mittels Bürgerkarte (Karte oder Handy) über die Heimtierdatenbank des Gesundheitministeriums.