Gewerbe Online-Formulare GISA
Das Gewerbeinformationssystem Austria - GISA stellt Informationen und die dazugehörigen Formulare zur Verfügung, sodaß die angebotenen Gewerbeverfahren direkt von zu Haus durchgeführt werden können.
- Gewerbe anmeldenMit diesem GISA-Online Formular können natürliche oder juristosche Personen, mit oder ohne Vertretung, mit oder ohne Geschäftsführer ein Gewerbe anmelden.
- Individuelle Befähigung - Antrag auf FeststellungMit diesem GISA-Online Formular können Sie um Feststellung der individuelle Befähigung ansuchen. Formular bitte ausfüllen, ausdrucken und unterfertigen.
- Beglaubigten Auszug aus dem Gewerbeinformationssystem Austria beantragenMit diesem GISA-Online Formular können Sie für Ihr eigenes Gewerbe einen kostenlosen, beglaubigten Auszug aus dem Gewerbeinformationssystem Austria beantragen.
- GISA AbfrageMit diesem GISA-Online Formular können Sie alle Einträge im Gewerbeinformationssystem Austria GISA (einschließlich der Versicherungs- und KreditvermittlerInnen und Reiseleistungsausübungsberechtigten)...
- Geschäftsführer*in Bestellung beantragen bzw. anzeigenMit diesem GISA-Online Formular melden Sie die Bestellung einer neuen gewerberechtlichen Geschäftsführerin bzw. eines neuen gewerberechtlichen Geschäftsführers.
- Beenden der Tätigkeit als Geschäftsführer*in meldenMit diesem GISA-Online Formular können Sie das Ausscheiden einer gewerberechtlichen Geschäftsführerin bzw. eines gewerberechtlichen Geschäftsführers (Beendigung dieser Tätigkeit) bekanntgeben.
- Standortverlegung eines Gewerbes meldenMit diesem GISA-Online Formular könne Sie die Verlegung eines Betriebes (Standort des Gewerbes) bekanntgeben.
- Weitere Betriebsstätte (Filiale) anmeldenMit diesem GISA-Online Formular können Sie die Eröffnung einer weiteren Betriebsstätte (Filiale) bekanntgeben.
- Weitere Betriebsstätte (Filiale) zurücklegenMit diesem GISA-Online Formular können Sie die Schließung einer weiteren Betriebsstätte (Filiale) bekanntgeben.
- Zurücklegung eines GewerbesMit diesem GISA-Online Formular können Sie ein Gewerbe zurücklegen.