Förderung Theater

In der Spartenförderung "Theater", der finanziell größten Position in der Kulturförderung der Stadt, wird besonderes Augenmerk auf zeitgenössische und experimentelle Produktionen junger Künstler gelegt, die in freien Produktionen innovative Wege und Formate wagen. Theaterproduzent*innen, die in der Stadt Salzburg bzw. mit Bezug zur Stadt arbeiten sind eingeladen, ihre Projekte zu präsentieren.

Als ergänzende Schwerpunktförderung gibt es die "Gastspiel- und Tourneeförderung" für Theatergruppen aus der Stadt, wodurch das Präsentationsvolumen von freien Produktionen erweitert und ein gewisses Risiko abgefedert werden kann.

Das kontinuierliche Förderungsspektrum (Unterstützung von Institutionen mit Ganzjahresbetrieb, Mittelfristige Förderungsvereinbarungen – Schauspielhaus Salzburg, Toihaus) wird durch Fortbildungszuschüsse und gezielte Unterstützungen in Form von Produktionsbeiträgen für freie Theaterprojekte und -gruppen ergänzt. Besonderes Augenmerk wird auch auf die Arbeit junger Theaterschaffender gelegt, die mit projektbezogenen Startförderungen ein Möglichkeit erhalten, ihre Vorhaben zu realisieren.

Dieser Weg soll auch in Zukunft dazu beitragen, einer lebendigen, sich ständig entwickelnden Theaterszene ihren Platz, eine entsprechende Vielfalt und vor allem den erforderlichen künstlerischen Freiraum zu bieten.

Voraussetzungen
Grundsätzlich fördert die Stadt Salzburg Institutionen und Vorhaben, die innerhalb des Stadtgebietes stattfinden oder mit der Stadt Salzburg oder deren Bewohnern in direktem Zusammenhang stehen.

Fristen
Grundsätzlich kann jederzeit angesucht werden, doch ist zu berücksichtigen, dass vorallem für neue Projekte und größere Summen in der Regel längere Vorlaufzeiten einzurechnen sind, da ohne budgetäre Vorsorge Mittel nur in beschränktem Ausmaß zur Verfügung stehen.

zu beachten
Anlaufstelle für die städtischen Förderungen in den Bereichen Kunst und Kultur, Bildung und Wissenschaft, Sport etc. sind die MitarbeiterInnen der MA 2 - Kultur, Bildung und Wissen.

Die Ansuchen um Förderung werden vom Amt geprüft und für die Entscheidung durch den/die Ressortverantwortliche/n, Kulturausschuss , Stadtsenat oder Gemeinderat aufbereitet.

Eine Förderung darf nur über schriftlichen Antrag (Online-Anträge oder PDF-Formulare) gewährt werden. Die bereitgestellten Formulare sind dabei zu verwenden - ab einem erwünschten Beitrag in der Höhe von EUR 1.000,--  ist die Verwendung der aufgelegten Formulare verbindlich. Die Verwendung jeder gewährten Förderung ist durch eine Abrechnung zu belegen.
Es empfiehlt sich die Verwendung des angebotenen Online-Formulars.