Teilhabe - Hilfeleistungen nach dem Salzburger Teilhabegesetz

Leistungen nach dem Salzburger Teilhabegesetz –S.THG

Ziel des Salzburger Teilhabegesetzes ist es, Menschen mit Beeinträchtigungen durch verschiedene Hilfeleistungen, die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Das können zum Beispiel sein:

Heilbehandlung (§ 6 S.THG)
Drogen - Langzeittherapie
Alkoholentwöhnung
Gehörlosenambulanzen
Therapiestationen

Versorgung mit Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln (§ 7 S.THG)
Ärztliche Verordnungen und Kostenvoranschläge sind zur Antragstellung mitzubringen

Hilfe zur Erziehung und Schulbildung (§ 8 S.THG)
Schultransportkosten
Hausunterricht
Paracelsusschule

Hilfe zur beruflichen Teilhabe (§ 9 S.THG)
Ausbildungszentrum Schloss Oberrain
Berufsausbildung 'Rettet das Kind'
Berufsausbildung über Landeszentrum für Hör- und Sehbildung

Hilfe zur sozialen Teilhabe (§ 10 S.THG)
Psychotherapie für Student*innen
Werkstätten und Wohneinrichtungen
Betreute Wohneinrichtungen
Mobile Wohnbetreuung
Kurzzeitunterbringung

Hilfe durch geschützte Arbeit (§ 11 S.THG)
Lohnkostenzuschüsse
Antragstellung erfolgt durch den/die Arbeitgeber*in
Benötigte Dokumente: Auskunft erteilt Ihnen gerne der/die zuständige Sachbearbeiter*in.