Behördengänge Steuern und Abgaben
Die Stadt Salzburg bietet Behördengänge an, die online abgewickelt werden können. Jeder dieser Behördengänge enthält in einer Beschreibungsseite die wesentlichen Angaben die Sie benötigen und am Ende ein Formular.
Sollte zur Antragstellung eine persönliche Identifikation erforderlich sein, so ist dieses Formular mit dem Hinweis "Identifikation im Bürgerportal erforderlich" gekennzeichnet. Diese Identifikation kann entweder über Benutzername/Passwort oder Handy-Signatur erfolgen.
Digitales Angebot zu den behördlichen Angelegenheiten von
- BürgerportalIdentifikation (Benutzerkennung mit Benutzername und Passwort) für das Bürgerportal beantragen.
- Abgabekonten - KontoeinsichtMöglichkeit Informationen über die eigenen Abgabekonten abzurufen. Dabei werden pro Abgabekonto die Salden inkl. Kontobewegungen angezeigt. "Identifikation im Bürgerportal erforderlich".
- Hunde - An- und Abmeldung - HundesteuerEin über zwölf Wochen alter Hund muss innerhalb einer Woche ab Beginn der Haltung angemeldet werden. Die An- und Abmeldung zur Hundesteuer erfolgt gleichzeitig mit der Anmeldung- oder Abmeldung des...
- HundesteuerersatzmarkeBei Verlust der Hundesteuermarke kann eine Ersatzmarke beantragt werden.
- KommunalsteuerDer Kommunalsteuer unterliegen die Arbeitslöhne die jeweils in einem Monat gewährt worden sind. Zur Feststellung der Kommunalsteuerpflicht steht ein Fragebogen zur Verfügung.
- Allgemeine NächtigungsabgabeFür Nächtigungen in Unterkünften im Gemeindegebiet, die nicht dem dauernden Wohnbedarf dienen, ist die allgemeine Nächtigungsabgabe zu entrichten. "Identifikation im Bürgerportal erforderlich".
- Besondere NächtigungsabgabeFür Ferien- und Zweitwohnungen ist die besondere Nächtigungsabgabe zu entrichten.
- Wohnungsleerstandsabgabe - Abgabe auf Wohnungen ohne WohnsitzFür Wohnungen, bei denen nach den Daten des Zentralen Melderegisters an mehr als 26 Kalenderwochen im Jahr kein Wohnsitz gemeldet ist, muss eine Wohnungsleerstandabgabe entrichtet werden.
- Abgabe auf ZweitwohnsitzeFür Zweitwohnsitze, also jener Wohnsitz der nicht als Hauptwohnsitz verwendet wird, ist eine Zweitwohnsitzabgabe zu entrichten.
- Spielapparate, SpielautomatenSpielapparate, Spielautomaten und Unterhaltungsapparate sind anzumelden und Vergnügungssteuer zu entrichten.
- Veranstaltungen VergnügungssteuerVeranstaltungen sind beim Stadtsteueramt anzumelden da Vergnügungssteuer zu entrichten ist.