Zusatzleistungen für Sonderbedarf in der bedarfsortientierten Mindestsicherung
Sie benötigen eine Küche, Einrichtung, Möbel, Erstausstattung, finanzielle Hilfe nach einer Geburt...?
Zusatzleistungen für Sonderbedarfe
Soweit die Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung im Einzelfall aus besonderen Gründen nicht ausreichen, können zusätzliche Leistungen im unbedingt erforderlichen Ausmaß (Sonderbedarfe) in Form von Geldleistungen, Sachleistungen, Haftungen u.a. gewährt werden.
Sonderbedarfe gibt es für die Abdeckung eines erhöhten Bedarfs bei
- Familien mit Kindern
- Beschaffung und Ausstattung von Wohnraum
Voraussetzungen: Hilfe für Sonderbedarfe erhalten nur Personen, die einen Anspruch auf Mindestsicherung haben.
Benötigte Dokumente: Siehe Formular
Sie können Ihren Antrag folgendermaßen stellen:
- Per Online-Formular, samt Anhang aller notwendigen Unterlagen
- Per Post, an die Magistratsabteilung 3/01 – Sozialamt; Saint-Julien-Straße 20, 5024 Salzburg
- Per Fax: 0662/8072-3209
- Eingescannt per email an sozialamt@stadt-salzburg.at
- Persönlich abgeben im Sozialamt:
- Magistratsabteilung 3/01 – Sozialamt; Saint-Julien-Straße 20, 5024 Salzburg, 3. Stock – Amtspostkasten
Formulare
- Bedarfsorientierte Mindestsicherung - Antrag auf Zusatzleistungen für SonderbedarfMit diesem Online-Formular des Bürgerportals der Stadt Salzburg können Sie Zusatzleistungen für Sonderbedarf beantragen.
- Bedarfsorientierte Mindestsicherung - Antrag auf Zusatzleistungen für SonderbedarfMit diesem pdf-Formular können Sie Zusatzleistungen für Sonderbedarf beantragen. Formular bitte ausfüllen, ausdrucken und unterfertigen.