AIR - Auslandsaufenthalte 2025 für Bildende Künstler*innen, Medienkünstler*innen und Filmschaffende
Ausschreibung der Arbeitsaufenthalte 2025
Bewerbungsvoraussetzungen
Professionelle Salzburger Künstler*innen der Kunstsparten Bildende Kunst, Medienkunst und Film (siehe dieAngaben bei den jeweiligen Destinationen) sind eingeladen, sich unter folgenden Voraussetzungen zu bewerben:
- Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg (Nachweis)
- oder nachgewiesene durchgehende künstlerische Präsenz und Aktivitäten in der Stadt Salzburg seit mind. 2 Jahren
Nicht bewerben können sich
- Künstler*innen, die in den letzten zwei Jahren(dh. 2023 oder 2024) einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des AIR oder ein AIRStip erhalten haben.
Für die gleiche Destination, für die bereits ein AIR Aufenthalt der Stadt gewährt wurde, ist keine erneute Bewerbung möglich.
Die ausgeschriebenen Wohnmöglichkeiten sind jeweils für eine Person vorgesehen. Besuche und Begleitung von Partner*innen sind nur nach Absprache und Zustimmung möglich.
Am Ende des Aufenthaltes ist der Stadt Salzburg unaufgefordert ein schriftlicher Arbeits-nachweis inkl. Bildmaterial zu erbringen. Der Bericht soll die künstlerischen Aktivitäten vor Ort darstellen und vermitteln, inwieweit dieser Arbeitsaufenthalt für künftige künstlerische Projekte und Kooperationen relevant war. Arbeiten, Ausstellungen, etc. sollen mittels Bildmaterials im Bericht präsentiert werden.
Benötigte Unterlagen
- vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular (bitte das u.a. PDF-Formular verwenden)
- Nachweis des Wohnsitzes
- oder Nachweis der künstlerischen Präsenz in der Stadt Salzburg seit mind. 2 Jahren
- Lebenslauf
- Begründung der Bewerbung inklusive Arbeits-/Projektkonzeption
- Arbeitsproben - Sichtungslinks bei Film!
Digitale Einreichung
- Alle Einreichungen haben digital zu erfolgen, mit Links zu Filmen und / oder visuellem Material.
- Um die Übersichtlichkeit zu gewähren, benennen Sie die Dokumente bitte einheitlich mit NAME / Destination
- Bitte keine hochaufgelösten Dateien.
- Datenmenge soweit wie möglich reduzieren.
- Bitte nur einmal hochladen! Sie erhalten KEINE Rückbestätigung! Nach dem Hochladen sehen Sie auf der Seite unten die Angabe zu den hochgeladenen Dateien!
Die Bewerbungsunterlagen müssen fristgerecht zum Einreichtermin hochgeladen sein. Bewerbungen, die die formalen Kriterien nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.
Nicht vollständig hochgeladene Unterlagen können ebenfalls nicht berücksichtigt werden.
Ende der Einreichfrist ist Montag, 4. November 2024
Informationen zu den Destinationen
Schwandorf, Deutschland – Bildende Kunst
3.- 23. März 2025 (3 Wochen) https://kebbelvilla.de/
Der Aufenthalt in Schwandorf wird heuer zum ersten Mal ausgeschrieben. Die Kebbel Villa ist ein Ausstellungshaus und Museum für moderne und zeitgenössische Kunst in der Großen Kreisstadt Schwandorf in der Oberpfalz und versteht sich als ein Ort des Austausches, an dem die Präsentation, Produktion und Förderung zeitgenössischer Kunst im Zentrum stehen.
Auf dem Gelände befindet sich auch das vom Förderverein Oberpfälzer Künstlerhaus e.V. betrieben Internationale Künstlerhaus. Dieses wird im Rahmen des mit internationalen Partnerhäusern durchgeführten Stipendienprogramms für Bildende Kunst, Komposition und Literatur als Wohn- und Arbeitsraum genutzt.
Die Stadt Salzburg gewährt ein Stipendium (inkl. Reisekosten) in Höhe von € 700,--. Davon werden 2/3 bei Reiseantritt angewiesen und 1/3 nachdem der Aufenthalt absolviert und der Arbeitsbericht geschickt wurde. Die Kebbel Villa stellt ein Atelier und Unterkunft (Einzel-zimmer mit Bad) sowie die Nutzung der Gemeinschaftsräume kostenfrei zur Verfügung.
Dresden, Deutschland – Bildende Kunst / Grafik
Mitte März bis Mitte April 2025 (1 Monat) http://www.dresden.de/grafikwerkstatt
Die Stadt Salzburg gewährt ein Stipendium (inkl. Reisekosten) in Höhe von € 1.100,--. Davon werden 2/3 bei Reiseantritt angewiesen und 1/3 nachdem der Aufenthalt absolviert und der Arbeitsbericht geschickt wurde. Die Stadt Dresden stellt die Unterkunft im Hotel Raskolnikoff kostenlos zur Verfügung und gewährt einen Zuschuss zu den Druckkosten in der Grafik-Werkstatt. Das Angebot richtet sich vor allem an Künstler*innen, die bereits druckgrafische Erfahrung haben.
Rovinj-Rovigno, Kroatien / Bildende Kunst / Medienkunst / Film
März 2025 (1 Monat) https://www.rovinj-tourism.com/de/entdecken-sie/kultur-und-kunst/museen-und-galerien/472
Die Stadt Salzburg gewährt ein Stipendium (inkl. Reisekosten) in Höhe von € 1.100,--. Davon werden 2/3 bei Reiseantritt angewiesen und 1/3 nachdem der Aufenthalt absolviert und der Arbeitsbericht geschickt wurde.
Die Stadt Rovinj-Rovigno stellt eine Arbeitsmöglichkeit im Stadtmuseum sowie ein kleines Apartment im Altstadtbereich in fußläufiger Nähe zum Museum kostenlos zur Verfügung.
Budapest, Ungarn / Bildende Kunst / Medienkunst
März 2025 (1 Monat) http://www.budapestgaleria.hu/
Die Stadt Salzburg gewährt einen Zuschuss zu den Reisekosten in Höhe von € 200,--. Die Budapest Galeria stellt ihr Gastatelier kostenlos zur Verfügung und gewährt ein Stipendium in der Höhe von € 1.000,--.
Meran, Italien / Bildende Kunst
Juli 2025 (1 Monat) http://www.kunstmeranoarte.org/index.php
Die Stadt Salzburg gewährt ein Stipendium (inkl. Reisekosten) in Höhe von € 500,--. Davon werden 2/3 bei Reiseantritt angewiesen und 1/3 nachdem der Aufenthalt absolviert und der Arbeitsbericht geschickt wurde.
Die Stadt Meran stellt ein Gastatelier kostenlos zur Verfügung und gewährt einen Zuschuss zu den Aufenthaltskosten in der Höhe von € 600,--.
Bitte bei der Bewerbung beachten:
die Mitnahme von Hunden in das Atelier ist nicht gestattet. Darüber hinaus weist die Einrichtung darauf hin, dass die Klimaanlage des Ausstellungsbereichs im Haus, wo sich auch das Atelier befindet, für lärmempfindliche Personen ein Problem sein könnte.
West University of Timisoara (UVT) Faculty of Arts and Design, Temeswar, Rumänien / Bildende Kunst
Juli 2025 (1 Monat) http://www.uvt.ro/ro/
Im Rahmen einer Kooperation mit der West University of Timisoara/Faculty of Arts and Design wird ein Aufenthalt in Temeswar ausgeschrieben werden. Die Unterbringung ist in einem Wohnheim der Universität. Ein Atelier am Campus der Universität wird zum Arbeiten zur Verfügung gestellt. Die Stadt Salzburg gewährt ein Stipendium (inkl. Reisekosten) in Höhe von € 1.000,--. Davon werden 2/3 bei Reiseantritt angewiesen und 1/3 nachdem der Aufenthalt absolviert und der Arbeitsbericht geschickt wurde.
Vantaa, Finnland / Bildende Kunst
August 2025 (1 Monat) http://www.vantaantaiteilijaseura.fi/
Die Stadt Salzburg gewährt ein Stipendium (inkl. Reisekosten) in Höhe von € 700,--. Davon werden 2/3 bei Reiseantritt angewiesen und 1/3 nachdem der Aufenthalt absolviert und der Arbeitsbericht geschickt wurde. Der*die Gastkünstler*in erhält vor Ort einen Zuschuss zu den Aufenthaltskosten von € 500,--. Das Gastatelier in Vantaa (Nähe Helsinki) wird kostenlos zur Verfügung gestellt.
Virginia Centre for the Creative Arts, Mt. San Angelo, U.S.A.
02.09. – 30.9.2025 (1 Monat) http://www.vcca.com
Die Stadt Salzburg gewährt ein Stipendium (inkl. Reisekosten) in Höhe von € 2.000,--. Davon werden 2/3 bei Reiseantritt angewiesen und 1/3 nachdem der Aufenthalt absolviert und der Arbeitsbericht geschickt wurde. Das VCCA stellt ein eigenes Atelier, ein privates Schlafzimmer mit eigenem Bad und drei zubereitete Mahlzeiten pro Tag kostenlos zur Verfügung. Voraussetzung sind gute Englisch-Kenntnisse und die Bereitschaft, sich in dieser Künstlerkolonie zu integrieren. Die Organisation der Anreise und die Abklärung der Einreiseformalitäten in die USA übernimmt der*die ausgewählte Künstler*in selbst.
Anderson Center, Red Wing, Minnesota, U.S.A / Bildende Kunst
Oktober 2025 (1 Monat) http://www.andersoncenter.org
Die Stadt Salzburg gewährt ein Stipendium (inkl. Reisekosten) in Höhe von € 2.000,--. Davon werden 2/3 bei Reiseantritt angewiesen und 1/3 nachdem der Aufenthalt absolviert und der Arbeitsbericht geschickt wurde. Das Anderson Center stellt Unterkunft und Verpflegung kostenlos zur Verfügung. Voraussetzung sind gute Englisch-Kenntnisse und die Bereitschaft, sich in diese Künstlerkolonie zu integrieren. Die Organisation der Anreise und die Abklärung der Einreiseformalitäten in die USA übernimmt der*die ausgewählte Künstler*in selbst.
Halmstad / Katrinebergs folkhögskola – Region Halland, Schweden / Film / Medienkunst
Oktober 2025 (1 Monat) https://katrineberg.regionhalland.se/
Im Rahmen einer Kooperation mit Katrinebergs Kolkhögskola, Filmresurscentrum wird ein Aufenthalt ausgeschrieben für eine*n Filmemacher*in oder Medienkünstler*in, der/die vorrangig mit dem Medium Film arbeitet.
Unterkunft und Verpflegung werden kostenlos an der Folkhögskola zur Verfügung gestellt. (ausgestattetes Zimmer, Toilette und Dusche am Gang). Das Gebäude verfügt über einen Gemeinschaftswohnraum mit Küchenecke. Die Mahlzeiten werden im Restaurant der Unterkunft eingenommen. Alle Räume haben wlan.
Der/die Gastkünstler*in erhält Zugang zu den Filmstudios und dem Filmequipment. Die Einrichtung kooperiert mit kulturellen Einrichtungen in der Region.
Die Stadt Salzburg gewährt ein Stipendium (inkl. Reisekosten) in Höhe von € 1.100,--. Davon werden 2/3 bei Reiseantritt angewiesen und 1/3 nachdem der Aufenthalt absolviert und der Arbeitsbericht geschickt wurde.
Hinweise:
Die Auswahl erfolgt durch eine Jury aus sachkundigen Mitarbeiter*innen der Kulturabteilung, die gegebenenfalls externe Begutachtungen beiziehen können. Die Bewilligung oder Ablehnung des Auslandsaufenthaltes wird schriftlich mitgeteilt. Eine Begründung für die Ablehnung erfolgt nicht.
Im Sinne einer klimaschonenden Mobilität ersuchen wir bei der Anreise um bevorzugte Nutzung von emissionsreduzierten und / oder öffentlichen Verkehrsmitteln.
Hinweis zur Verwendung der personenbezogenen Daten:
Der/die Bewerber*in nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtgemeinde Salzburg - bei positiver Entscheidung - den Namen, den Stipendiums Zweck, die Art und Höhe des Stipendiums im Internet und in Berichten (z.B.: Kultur-, und Sozialbericht) zum Zwecke der Offenlegung der Verwendung von öffentlichen Geldern veröffentlicht sowie für statistische Zwecke bekannt gibt. Der/die Bewerber*in nimmt weiters zur Kenntnis, dass die im Zusammenhang mit der Bewerbung bekanntgegebenen Daten – bei positiver Entscheidung - zum Zwecke der weiteren Bearbeitung und Verwaltung im Aktenverwaltungssystem und in der internen Adressdatenbank der Stadtgemeinde Salzburg verarbeitet werden und dass aufgrund geltender Rechtsvorschriften für Kontrollzwecke eine Datenweitergabe an das Kontrollamt, den Rechnungshof andere Stadt-, Landes- und Bundesstellen und die Europäische Union erforderlich werden kann.
Auf die damit im Zusammenhang stehende Datenschutzerklärung (www.stadtsalzburg.at/datenschutz) wird ausdrücklich verwiesen.