Quelle: Stadtarchiv Salzburg/Panzl-Schmoller

Interkulturstipendium 2023 - Peyrebère de Guilloutet

Die Stadt Salzburg schreibt 2023 auf Basis des Gemeinderatsbeschlusses vom 11. Dezember 2013 zum fünften Mal ein biennales Stipendium für interkulturelle Projekte in Höhe von € 3.000,-- aus.

Die Finanzierung des Stipendiums erfolgt aus den Mitteln der Stiftung von Jeanne Peyrebère de Guilloutet. Da die Stifterin Zeit ihres Lebens soziale und kulturelle Aktivitäten gefördert und sich für die Verständigung, den Austausch und den interkulturellen Diskurs eingesetzt hat, soll das Ziel dieses Stipendiums die Unterstützung von Arbeiten, Projekten und Konzeptionen sein, die den Fokus auf Integration, Menschenrechte und soziokulturelle Aktivitäten legen, die in Salzburg und über seine Grenzen hinaus in diesen Zusammenhängen erarbeitet werden.

Damit sind interkulturelle Kunst- und Kulturprojekte aller Sparten sowie spartenübergreifende Projekte gemeint, die sich künstlerisch in qualitativ hochwertiger Weise mit eigenen und anderen kulturellen Denkweisen auseinandersetzen und die Realität einer von Einwanderung geprägten Gesellschaft berücksichtigen.

Angestrebt wird einerseits die Sensibilisierung Kulturschaffender für ein interkulturell gemischtes Publikum durch Umsetzung von Projekten, die die kulturelle Vielfalt der Gesellschaft berücksichtigen. Andererseits sollen Menschen mit internationaler Geschichte als Zielgruppe erreicht werden.

Bewerbungsvoraussetzungen

Es können sich professionelle Künstler*innen, Kulturvereine, Kultureinrichtungen sowie Initiativen, die im Bereich der interkulturellen Kulturarbeit aktiv sind und die in Salzburg ansässig und tätig sind, bewerben.

Es können folgende Projektarten sein: (bitte bei der Bewerbung entsprechend zuordnen):

a) Kulturprojekte und Veranstaltungen, die den transkulturellen Dialog ermöglichen,

b) Künstlerische Projekte VON und FÜR Menschen aus Einwandererfamilien, die in Salzburg leben und die sich über die Bewahrung der kulturellen Tradition hinaus mit aktuellen Strömungen von Kunst und Kultur auseinandersetzen,

c) Projekte, die sich künstlerisch mit eigenen und/oder anderen kulturellen Hintergründen auseinandersetzen und geeignet sind, die kulturelle Vielfalt der Gesellschaft als Bereicherung darzustellen,

d) Künstlerische Projekte, die sich mit der Thematik Integration und Menschenrechte auseinandersetzen.

Das eingereichte Projekt darf jedoch nicht Teil, des durch Jahresförderung unterstützen Programmes einer Kultureinrichtung sein, sondern muss ein eigenständiges Projekt mit einem/er eigenständigen Projektträger*in sein. Bereits abgeschlossene Projekte können nicht eingereicht werden.

    Benötigte Unterlagen:

    • Ausgefülltes Bewerbungsformular
    • Projektbeschreibung
    • Angaben zur bisherigen künstlerischen Tätigkeit

    Die Bewerbungsunterlagen müssen fristgerecht zum Einreichtermin hochgeladen sein. Nicht vollständig hochgeladene Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

    Um die Übersichtlichkeit zu gewähren, benennen Sie die Dokumente bitte einheitlich: NAME_Projekt Titel

    Einreichschluss: Montag, 3. April 2023

    Vergabeverfahren:
    Über die Zuerkennung des Stipendiums entscheidet eine Jury. Das Stipendium wird biennal öffentlich ausgeschrieben. Die Bewilligung oder Ablehnung des Stipendiums wird schriftlich mitgeteilt. Eine Begründung für die Ablehnung erfolgt nicht.

    Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt durch die Abteilung Kultur, Bildung und Wissen. Davon werden 2/3 bei Zuerkennung des Stipendiums angewiesen. Nachdem das Projekt abgeschlossen ist und der Arbeitsbericht spätestens zwei Monate nach Beendigung des Stipendienprojektes an die Abteilung Kultur, Bildung und Wissen übermittelt wurde, wird der Restbetrag überwiesen.

    Darüber hinaus soll nach Möglichkeit bei Veröffentlichungen zum Projekt, das mit Hilfe des Peyrebère de Guilloutet Interkulturstipendiums entstanden ist, auf die Förderung durch die Stadt Salzburg in geeigneter Form hingewiesen werden.

    Das Stipendium kann zurückgefordert werden, wenn der/die Antragsteller*in das Stipendium zu Unrecht, besonders durch unrichtige Angaben erlangt hat. Der
    Rückzahlungsanspruch besteht auch, wenn das Stipendiengeld bereits verwendet wurde.

    Hinweis zur Verwendung der personenbezogenen Daten:
    Der/die Bewerber*in nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtgemeinde Salzburg - bei positiver Entscheidung - den Namen, den Stipendiumszweck, die Art und Höhe des Stipendiums im Internet und in Berichten (z.B.: Kultur-, und Sozialbericht) zum Zwecke der Offenlegung der Verwendung von öffentlichen Geldern veröffentlicht sowie für statistische Zwecke bekannt gibt. Der/die Bewerber*in nimmt weiters zur Kenntnis, dass die im Zusammenhang mit der Bewerbung bekanntgegebenen Daten – bei positiver Entscheidung - zum Zwecke der weiteren Bearbeitung und Verwaltung im Aktenverwaltungssystem und in der internen Adressdatenbank der Stadtgemeinde Salzburg verarbeitet werden und dass aufgrund geltender Rechtsvorschriften für Kontrollzwecke eine Datenweitergabe an das Kontrollamt, den Rechnungshof andere Stadt-, Landes- und Bundesstellen und die Europäische Union erforderlich werden kann.

    "Fondation Guilloutet"

    Hintergrund:
    Jeanne Peyrebère de Guilloutet kam 1923 für das Auswärtige Amt ihrer Heimat Frankreich nach Salzburg, arbeitete für die Festspiele, gründete eine französische Kulturzentrale und lehrte ab 1930 an der Universität. Während und nach dem Zweiten Weltkrieg engagierte sie sich u.a. für Kinder und französische Flüchtlinge aus dem Elsass; bis zu ihrem Tod setzte sie sich für den kulturellen Austausch zwischen Menschen ein, über politische und geographische Grenzen hinweg. Am 9. Dezember 1961 starb sie in ihrer Wahlheimat Salzburg und wurde am Friedhof St. Peter beigesetzt.

    Mit der „Fondation Guilloutet“ hinterließ Jeanne Peyrebère der Stadt Salzburg eine Kapitalsumme, deren Erträge für soziale bzw. kulturelle Förderungen bestimmt waren.
    Die Abteilung Kultur, Bildung & Wissen hat ein aktualisiertes Modell zur Vergabe der Mittel entwickelt und schreibt seit 2015 das biennale Interkultur-Stipendium „Peyrebère de Guilloutet“ in Höhe von 3.000 Euro.