Grundverkehrskommission: Ausstellung von Bescheinigungen
Der Erwerb von bestimmten Rechten (insbesondere Eigentum, Fruchtnießungsrecht, Baurecht) an Grundstücken sowie an Gebäuden oder Teilen davon (Grundverkehr) unterliegt den näheren Regelungen des Grundverkehrsgesetzes 2001
- Durchführung von Verfahren nach dem Salzburger Grundverkehrsgesetz betreffend land- und forstwirtschaftliche Grundstücke bezüglich Heuberg und Gaisberg.
- Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Grundverkehrsgesetz
Formular Ausstellung von Bescheinigungen
Rechtsgrundlage