Zuschuss für Schulveranstaltungen
Die Stadt Salzburg gewährt gewährt Zuschüsse für SchülerInnen einkommensbenachteiligter Eltern bzw. Erziehungsberechtigter, die eine städtische allgemeinbildende Pflichtschule (Volks-, Haupt-, Neue Mittel-, Sonderschulen sowie Polytechnische Schule) im Bezirk Salzburg-Stadt besuchen.
Voraussetzung:
Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg (Erziehungsberechtigte und Schüler*innen).
Beitragsleistung zu Schulveranstaltungen
Schulschikurse, Wien- und Schullandwochen, Sportwochen, Auslandsaufenthalte, Abschlussfahrten usw.
Bitte beachten Sie besonders, dass bei den Schulveranstaltungen eine Obergrenze von 150 Euro eingezogen wurde. Die Stadt fördert maximal 60% von 150 Euro.
Fristen:
Anträge für Schulveranstaltungen müssen längstens zwei Wochen vor Beginn der Schulveranstaltung im Amt für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen eingelangt sein.
Bei verspäteter Einbringung besteht kein Anspruch auf Förderung.
Bei Härtefällen, wie plötzliches Ableben oder schwere, längere Erkrankung eines Elternteiles, Nichtleistung von Alimentationszahlungen durch den Kindesvater (-mutter), überraschende Arbeitslosigkeit der Erziehungsberechtigten u. ä., kann das bearbeitende Amt für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen nach Bekanntgabe der Änderung innerhalb von vier Wochen nach eingehender Prüfung den Antrag außerhalb der gesetzten Fristen zulassen.
Folgende Unterlagen sind in KOPIE erforderlich:
- Einkommensbestätigungen aller im Haushalt lebender Personen (letzten 3 aktuellen Nettolohnbestätigungen, Mindestsicherungsbescheid + Berechnungsblatt, Karenzgeldbestätigung, Arbeitslosengeld, Pensionsbezug, Krankengeld, Pflegeelterngeld, Studienbeihilfe….)
- Alimentationsnachweis (auch Waisenpension, Unterhaltsvorschuss, ….)
- Angabe über die monatliche Wohnungsmiete, einschließlich Betriebskosten (vergebührter Mietvertrag, aktuelle Vorschreibung….)
- Unterlagen über Mietenstützung (z.B. Wohnbeihilfe)
Bei Selbständigkeit:
- Letztgültiger Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt (max. 3 Monate)
- Entnahmebestätigung vom Steuerberater