Urkundenbeglaubigung - Legalisation

Behördengang

Bei der Beglaubigung (Legalisation) handelt es sich um die Bestätigung der Echtheit einer in Österreich ausgestellten öffentlichen Urkunde.
Beglaubigungen dienen der Rechtssicherheit.
Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde), die vom Standesamtsverband Salzburg ausgestellt wurden, werden in Original beglaubigt, das heißt die Echtheit der ausgestellten Urkunde wird bestätigt.
Derartige Beglaubigungen werden u.a. benötigt, wenn diese nach dem nationalen Recht des Staates, in dem die Urkunde vorgelegt werden soll, vorgeschrieben ist und kein zwischenstaatliches Übereinkommen existiert, das diesen Legalisationszwang aufhebt oder einschränkt.
Kosten pro vorgenommene Beglaubigung:
14,30 Euro Gebühren
  3,20 Euro Bundesverwaltungsabgabe