Finanzierung von Heimkosten
Der Bereich "Geschlossene Sozialhilfe" - gemäß § 17 SSHG - betrifft jene AntragstellerInnen, welche in Senioren- oder Seniorenpflegeheimen, Krankenanstalten (nur bei Asylierung), Sonderkrankenanstalten und Heimen mit besonderem Pflegebedarf leben.
Kann jemand den Seniorenwohnhausaufenthalt nicht oder nicht zur Gänze selbst bezahlen, übernimmt die Sozialhilfe unter bestimmten Voraussetzungen die Restkosten.
Antragstellung:
Magistratsabteilung 3/01 – Sozialamt
Saint-Julien-Straße 20,
5024 Salzburg
3. Stock, Tel. 0662/8072-3230
Vor Antragstellung wird eine persönliche Vorsprache empfohlen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
InfoCenter Soziales ICS
3. Stock
Tel. 0662/8072-3230
Öffnungszeiten des ICS
Montag, Dienstag und Donnerstag 7:30 bis 15 Uhr
Mittwoch und Freitag 7:30 bis 13 Uhr
- Voraussetzungen
- fehlendes oder nicht ausreichendes Einkommen
- Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt in der Stadt Salzburg
- österreichische Staatsbürgerschaft (Ausnahmen möglich) bzw. Gleichstellung mit anderen Staaten
- Pflegebedürftigkeit
- benötigte UnterlagenDas Download-Formular enthält alle Hinweise, welche Unterlagen für den Antrag notwendig sind (Nachweise, Bankbelege, Grundbuchsauszüge, Verträge etc)
- zu beachten
Örtliche Zuständigkeit
Das Sozialamt ist örtlich zuständig für HausbewohnerInnen- der Seniorenwohnhäuser in der Stadt Salzburg,
- des Seniorenheimes St. Antonius / 5300 Hallwang,
- der Seniorenresidenz Schloss Kahlsperg / 5411 Oberalm
Referate und Zuständigkeiten
Die Zuständigkeiten richten sich nach den erstem Buchstaben des FamiliennamensIn den Referaten erfolgt
- Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und Hilfsbedürftigkeit von AntragstellerInnen
- Entscheidung über Unterstützungsansuchen auf finanzielle Absicherung der Seniorenwohnhaus-, Pflegeheim- und Anstaltskosten.
Noch Fragen?
- Sozialamt
- Mag.(FH) Claudia SchuikiBuchstabenbereich A - Gg
SachbearbeiterinTel: +43 (0)662 8072-3204
Fax: +43 (0)662 8072-3209 - Horst QuintusBuchstabenbereich Gh-Kn
SachbearbeiterTel: +43 (0)662 8072-3233
Fax: +43 (0)662 8072-3209 - Marina SpannBuchstabenbereich Ko-R
SachbearbeiterinTel: +43 (0)662 8072-3236
Fax: +43 (0)662 8072-3209 - Isabella HoferBuchstabenbereich S-Z
SachbearbeiterinTel: +43 (0)662 8072-3212
Fax: +43 (0)662 8072-3209 - Helmut BinderVerrechnung A - Z
SachbearbeiterTel: +43 (0)662 8072-3227
Fax: +43 (0)662 8072-3209 - Gabriele KarrerVerrechnung A-Z
SachbearbeiterinTel: +43 (0)662 8072-3235
Fax: +43 (0)662 8072-3209