Errichtung einer Grabanlage

Grabanlage; Quelle: Stadtgemeinde Salzburg
Zur Grabanlage gehört der Grabstein, die Grabeinfassung und der Sockel
Für die Errichtung einer Grabanlage ist ein schriftliches Ansuchen Voraussetzung.
Das Ansuchen ist vom Benutzungsberechtigten und von einem befugten Gewerbetreibenden (Steinmetzbetrieb) zu unterfertigen.
Auf der Rückseite des Ansuchens ist eine planliche Darstellung der geplanten Ausführung der Grabanlage anzubringen.
- Voraussetzungen
Für die Errichtung einer Grabanlage sind die Friedhofsordnung und die Sondervorschriften für die betreffende Gräbergruppe maßgebend.
Zur Vermeidung von Nachteilen empfiehlt es sich, vor der Bestellung eines Grabmales sich mit diesen Bestimmungen vertraut zu machen.
Vor Einlangen der Genehmigung ist der Beginn genehmigungspflichtiger Arbeiten verboten. - benötigte UnterlagenVollständig ausgefülltes Ansuchen
- Kosten / Gebühren
für die Einbringung des Ansuchens € 14,30 Bundesabgabe
für die Bearbeitung € 40,00 Verwaltungsabgabe - FristenEin Monat nach Einbringung des Ansuchens
- zu beachtenOhne Genehmigung aufgestellte Grabmale werden auf Kosten des Verpflichteten von der Friedhofverwaltung entfernt.
Formulare
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- Friedhöfe
- Suzana PopovicGräberverwaltungTel: +43 (0)662 820 345-4323
Fax: +43 (0)662 820 345-4333 - Andreas SchöfeggerGräberverwaltungTel: +43 (0)662 8072-4321
Fax: +43 (0)662 820 345-4333