MA 3/02 Kinder- und Jugendhilfe

Die Kinder- und Jugendhilfe ist Ansprechpartnerin für Kinder und Jugendliche, die familiäre oder soziale Probleme haben. Ebenso werden Eltern beraten, die Probleme mit ihren Kindern haben oder wo in getrennten Beziehungen ein Elternteil Probleme mit dem anderen Elternteil (z.B. Kontaktrecht) hat.
Die Kinder- und Jugendhilfe leistet Hilfestellung in Unterhalts- und Abstammungsangelegenheiten.
Ein weiterer Aufgabenbereich ist die Eignungsbeurteilung von Adoptiv- und Pflegepersonen sowie Auswahl und Vermittlung von Pflegepersonen.
In den Zuständigkeitsbereich fällt zudem die Vertretung von unbegleiteten minderjährigen Fremden in Asyl- und fremdenrechtlichen Belangen.

Aufgaben

  • Rechtsvertretung und Obsorge Minderjähriger und unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge
  • Auskünfte in familienrechtlichen Angelegenheiten, über das Kindschaftsrecht, Unterhaltsrecht, Unterhaltsvorschussrecht
  • Angelegenheiten des Unterhaltes und Unterhaltsvorschusses
  • Kinderschutz, Gefährdungsabklärung
  • Beratung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien
  • Gewährung und Begleitung von Hilfen zur Erziehung (Hilfeplanung)
  • Einleitung von und Mitwirkung in pflegschaftsgerichtlichen Verfahren
  • Pflegeelternwesen und Adoptionen (Überprüfung, Vermittlung)
  • Jugendberatungsstelle bivak.mobil mit Mobiler Jugendarbeit und Betreuung von Care Leavern