Förderungsansuchen für Frauen, Menschen mit Behinderung, Integration, Jugend, Naturschutz, Raumplanung
- Voraussetzungen
Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung für Einrichtungen & Vereine ist, dass das Projekt innerhalb der Stadt Salzburg verwirklicht wird bzw. einen eindeutigen Bezug zur Stadt Salzburg hat.
- benötigte Unterlagen
1. Projektbeschreibung
2. Budgetplanung für das laufende Jahr oder Projekt (Einnahmen und Ausgaben)
3. Abrechnung des Projektes/der Förderung des Vorjahres (Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Mittel) - zu beachten
Projekte können nur von der jeweiligen Dienststelle gefördert werden. Die Ansuchen werden von den zuständigen Beauftragten geprüft und für die Entscheidung durch politische Gremien aufbereitet.
Vor allem für neue Projekte und größere Summen sind in der Regel längere Vorlaufzeiten einzurechnen, da budgetäre Mittel nur in beschränktem Ausmaß zur Verfügung stehen.
Formulare
Noch Fragen?
- Frauenbüro
- Mag. Alexandra SchmidtFrauenbeauftragte
Frauenbüro, LeiterinTel: +43 (0)662 8072-2044
Fax: +43 (0)662 8072-2066
- Behindertenbeauftragte(r)
- Mag. Sabine NeusüßBehindertenbeauftragte
Tel: +43 (0)662 8072-3232
Fax: +43 (0)662 8072-723232
- Integrationsbeauftragte(r)
- Mag. Daiva DöringIntegrationsbeauftrage
Tel: +43 (0)662 8072-2296
- Service und Information
- Veronika Horn, BA MAJugendbeauftragte
Tel: +43 (0)662 8072-2976
- Amt für Stadtplanung und Verkehr
- Ing. Achim Ehrenbrandtner, BSc, MScNaturschutz
Tel: +43 (0)662 8072-3162
Fax: +43 (0)662 8072-2081
- Raumplanung und Baubehörde
- Brigitte AuerRaumplanung
Tel: +43 (0)662 8072-3304
Fax: +43 (0)662 8072-3399