Mobilitätsunterstützung
Taxigutscheine auch für unter 60jährige
Für beeinträchtigte Menschen unter 60 Jahren genügt es, wenn als Unterlage der Behindertenpass vorgelegt wird.
Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis und dient als bundeseinheitlicher Nachweis einer Behinderung (unabhängig von der Art der Behinderung).
Er ist über das Bundessozialamt zu beantragen
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- Soziales
- Ulrike KilianObuskarten, Taxigutscheine
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