KFA - Organisatorisches
Die Stadt Salzburg führt für Zwecke der Krankenfürsorge eine Krankenfürsorgeanstalt für die Magistratsbediensteten der Landeshauptstadt Salzburg.
Vertragsarzt - Wahlarzt
Beim Vertragsarzt werden die tariflich vereinbarten Leistungen übernommen.
Bei der Gesprächsmedizin ist ein 20%iger Selbstbehalt vorgesehen.
Bei einem Wahlarzt werden auch die Tarife gemäß Honorarordnung herangezogen.
Allerdings hat der Wahlarzt keine Verpflichtung, sich an die Honorarsätze der KFA zu halten.
Formular für die Datenänderungen:
Honorare, Kostenrückerstattung
Jede, bei der KFA-Salzburg eingereichte Honorarnote, hat folgende Informationen für die tarifmäßige Rückerstattung der jeweiligen Kosten zu enthalten:
- Vor- und Zunamen und die Geburtsdaten
- den Vermerk „KFA“
- detaillierte Original- Honorarnote - das ist die Rechnung
- Diagnose und Angabe zu den erbrachten Leistungen
- Behandlungstag oder Behandlungszeitraum
- Stempel und Unterschrift des behandelnden Arztes oder der behandelnden Einrichtung
- Sozialversicherungsnummer
Eine Änderung der Bankverbindung ist der KFA zur Abwicklung der Rechnungen bekannt zu geben.