MA 1/04 Gesundheitsamt mit Ambulanzen

Aus personellen und organisatorischen Gründen können Impfungen, Untersuchungen u.a. im Gesundheitsamt nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt werden.

Gesundheitsamt:

Wenn Sie Fragen zu einem positiven Testergebnis oder als Kontaktperson haben, warten Sie bitte den Anruf des Gesundheitsamtes ab. Sie werden angerufen !

Für telefonische Auskünfte bei allgemeinen Fragen stehen Ansprechpartner*innen unter der TelNr. 1450 zur Verfügung.

Alle Ansprechpartner*innen vom Gesundheitsamt der Stadt Salzburg sind AUSSCHLIESSLICH unter der DW 4848 für Sie erreichbar.

Amtsärztlicher Dienst

  • Durchführung amtsärztlicher und vertrauensärztlicher Untersuchungen und Ausstellung von amtsärztlichen Gutachten und Zeugnissen
  • Überwachung aller der Sanitätsaufsicht unterliegenden Einrichtungen
    (Kranken- und Kuranstalten, Apotheken, Ambulatorien, Heilbäder)
  • Anordnung von Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten nach dem Epidemiegesetz
  • Durchführung von Totenbeschau
  • Untersuchung und Kontrolle von Bade-, Brunnen- und Trinkwasser
  • Sachverständigentätigkeit in behördlichen Verfahren
  • Vollziehung des Suchtmittelgesetzes und der Suchtgiftverordnung, Suchtprävention
  • Beratung und Information in Gesundheits- und Hygieneangelegenheiten
  • Gutachtertätigkeiten
    (z.B. Apothekenvisitationen, Krankenhauseinschauen, Lokalverhandlungen bei sanitären Missstände etc.)
  • Vorzeitiger Mutterschutz
    (Facharztbefund und Lichtbildausweis sind mitzubringen)
  • BEACHTE: Impfservice/Beratung ist derzeit NUR mit telefonischer Terminvereinbarungen möglich!

Ambulanz für Lungenheilkunde

Befundung aller im Gesundheitsamt durchgeführten Röntgenaufnahmen.
Nachsorge nach Tuberkulose, Umgebungsuntersuchungen von Kontaktpersonen, Untersuchungen nach der TBC -Verordnung wie z.B. nicht österreichische Staatsbürger 5 Jahre ab Einreise 1 x jährlich, Häftlinge, Schubhäftlinge, Prostituierte;
Tuberkulin-Testung (intracutaner Nachweis) zum Beispiel im Rahmen von Umgebungsuntersuchungen oder vor längeren Auslandsaufenthalten, sofern notwendig.

TBC-Fürsorgestelle

Durchführung von Lungenröntgen: Montag bis Freitag 8 - 11 Uhr

  • Betreuung der an Tuberkulose erkrankten Patienten in der Stadt Salzburg und Salzburg Umgebung.
  • Beratung der Kranken und deren Angehörigen
  • Organisation von Umgebungsuntersuchungen, also der Familie, am Arbeitsplatz, am Ausbildungsplatz und weiteren Kontaktorten
  • Zuerkennung von Leistungen nach dem TBC-Gesetz - Übernahme der Behandlungskosten

Ambulanz für Geschlechtskrankheiten

Regelmäßige Untersuchungen für Prostituierte der Stadt Salzburg auf das Freisein von Geschlechtskrankheiten nach dem Geschlechtskrankheitengesetz.
Nur nach telefonischer Terminvereinbarung:

  • HIV – Untersuchung
  • Lues-Serologie nach dem Geschlechtskrankheitengesetz
  • Ausstellung des Gesundheitsbuches für Prostituierte in der Stadt Salzburg
  • Aidsberatung

Nach dem Aids-Gesetz

Untersuchungen, Antrag und Ausstellung eines "Gesundheitsbuches" im Gesundheitsamt.
Einhaltung der vorgeschriebenen regelmäßigen Untersuchungen auf das Vorliegen eines HIV-Virus bei Personen, die gewerbsmäßige sexuelle Handlungen am eigenen Körper dulden oder solche Handlungen an anderen Personen vornehmen.
Bestraft werden: Anbahnungsversuche bzw. Durchführung von gewerbsmäßigen sexuellen Handlungen am eigenen Körper oder anderen Personen ohne sich regelmäßig wiederkehrend, mindestens jedoch in Abständen von 3 Monaten, einer amtsärztlichen Untersuchung auf das Vorliegen einer HIV-Infektion untersuchen zu lassen.