MA 6/00 Brandschutz (Nur für magistratseigene Liegenschaften)

Für die Organisation der erforderlichen Brandschutzmaß­nahmen wurde seitens des Arbeitgebers (Stadt-Salzburg) ein Brandschutzbeauftragter (BSB) sowie eine Stellvertreter bestellt. Ziel dieser Tätigkeiten ist es, Brandschäden im Betrieb und damit Kosten und der mögliche Verlust  von betroffenen Arbeitsplätzen, Daten, Dokumente und IT-Infrastruktur zu verhindern, bzw. zu minimieren und Personenschäden, bedingt durch Brandereignisse, hintan zu halten. All diesen Punkten kann man nur mit wirkungsvollen Brandschutzmaßnahmen vorbeugen!

Obwohl es immer und überall zu Bränden kommen kann, entstehen diese in überwiegendem Maße durch menschliches Versagen. Einige klassische Brandursachen sind in diesem Zusammenhang zB. Schweißar­beiten, defekte elektrische Leitungen sowie der sorglose Umgang mit offenem Licht und Rauchwaren. Aus diesem Grund ist ein funktionierendes betrieb­liches Brandschutzmanagement unbedingt notwendig!

Im Brandschutzwesen untzerscheidet man zwischen vorbeugend und ab­wehrend:

-Vorbeugender Brandschutz (präventiv):
Gesamt-Maßnah­men zur Verhinderung eines Brandausbruches sowie zur Sicherung der Rettungswege. Eine Unterteilung erfolgt in bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen.

-Abwehrender Brandschutz  (repressiv):
Gesamt-Maßnah­men zur Bekämpfung eines Brandes. Die Zuständigkeit obliegt der Feuerwehr!