Sanitätspolizei

Sanitätspolizeiliche Verordnung

Die Sanitätspolizei ist eine Aufgabe des Amts für Öffentliche Ordnung in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt.
Die Verordnung regelt die zur Abwehr bzw. Beseitigung von das örtliche Gemeinschaftsleben störenden Missständen, nämlich der Gefährdung der Gesundheit und Hygiene durch die Verschmutzung von in der Stadt Salzburg gelegenen Grundstücken und alle darauf befindlichen Baulichkeiten.
Auch Wohnungen sind von Abfall und Ungeziefer aller Art freizuhalten.
Hinweis: Verwaltungsübertretungen werden gemäß § 10 Abs. 2 VStG mit Geldstrafe bis zu 218 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen bestraft.

Sanitäre, hygienische Aufsicht

freibad im Hochsommer sehr gut besucht
Freibad im Hochsommer sehr gut besucht

Sanitäre Aufsicht über Krankenanstalten und Kuranstalten;
Überwachung und regelmäßige Überprüfung von Blutspendeeinrichtungen nach dem Blutsicherheitsgesetz;
Überwachung der Qualität von nicht gewerblichen Badegewässern nach dem Bäderhygienegesetz;
Wasserprobenentnahme nach Legionellenerkrankungen und nach dem Bäderhygienegesetz;
Gesundheitsgefährdende Umstände in öffentlichen Gebäuden der Stadt Salzburg wie zum Beispiel in Schulen, Kindergärten, Seniorenheime werden vom Gesundheitsamt als Koordinierungsstelle abgeklärt.
Auch werden auf Anfrage Raumklimamessungen (CO2) in Schulen, Kindergärten, Seniorenheime usw. durchgeführt.

Leichen- und Bestattungswesen

Die Totenbeschau wird täglich, auch an Sonn und Feiertagen, von den Amtsärzt*innen in der Stadt Salzburg durchgeführt.
Die Verständigung der/des diensthabenden Ärztin/Arztes erfolgt nicht direkt durch Angehörige, sondern durch ein Bestattungsunternehmen.
Die Bewilligung und Überwachung von Exhumierungen von Leichen nach dem Salzburger Leichen- und Bestattungsgesetzes, die Bewilligung von Beerdigungsaufschübe sowie die Überwachung von Sargverlötungen nach dem Internationalen Übereinkommen über die Leichenbeförderung werden vom Gesundheitsamt durchgeführt.